Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.124
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Mehrfachfunktionen des
Geschäftsführers
Der Geschäftsführer der ISD ist gemäß seinem Dienstvertrag verpflichtet, auch die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft
„ISDGastronomie Dienstleistungs GmbH“ ohne Zusatzentgelt mit zu übernehmen. Dadurch wurde er zugleich auch Gesellschaftsvertreter der
ISD in der Tochtergesellschaft, wobei er sich durch Alleinbeschluss
selbst seine als Geschäftsführer vorgelegten Budgets, Rechnungsabschlüsse, Anträge auf Entlastungen, Gewinn- und Verlustvorträge u.a.
genehmigen konnte. Zugleich ist der Geschäftsführer der ISD auch
noch Geschäftsführer des ISF, dem Vermieter des Heimes am Hofgarten gegenüber der ISD, was beim Mietvertrag und beim Schenkungsvertrag (Vermögens- und Personalüberlassung) zu Doppelfertigungen
führte. Auch wenn diese Mehrfachfunktionen gesellschaftsrechtlich zulässig erscheinen, wurde dennoch angeraten, möglichen Interessenkollisionen durch personelle Trennung der Funktionen vorbeugend zu
begegnen. Im Anhörungsverfahren wurde die aus dem Gemeinnützigkeitstatus der ISD resultierende Notwendigkeit einer gewerblich tätigen
Tochtergesellschaft näher begründet. Durch den engen Verbund der
beiden Gesellschaften sei die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers
bisher entbehrlich gewesen. Ab einer gewissen Größenordnung
(zu erwartende Eröffnung weiterer öffentlicher Gastronomiebetriebe)
werde die Beschäftigung eines Gastronomieprofis als Geschäftsführer
der Tochtergesellschaft jedoch angestrebt.
Wahrung der
Berichtspflicht
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass der Geschäftsführer prinzipiell
seiner Berichtspflicht zu jeder Sitzung des Aufsichtsrates nachgekommen ist, Quartalsberichte gelegt und das jährliche Budget auch
ausführlich gliedert und aufgeschlüsselt hat. Unter Zugrundelegung der
Satzung mangelte es jedoch an der darin vorgegebenen Tiefengliederung des Budgets sowie an der jährlichen Berichterstattung zu Fragen
der Geschäftspolitik und zur Vorschaurechnung. Im Anhörungsverfahren wurde betont, dass aus Sicht der Geschäftsführung alle diesbezüglichen Aufgaben der Satzung erfüllt würden. Die Kontrollabteilung merkte hiezu noch an, dass bei Wahl zweckmäßiger Alternativen auch der
Wortlaut der Satzung der Praxis angepasst werden sollte.
Prüfauftrag zur
Abschlussprüfung
Festgestellt wurde, dass die ISD laut einem Hinweis im Protokoll der
Sitzung des Aufsichtsrates vom 30.6.2005 beim Finanzamt Innsbruck
noch immer nicht als gemeinnützige Institution formell anerkannt war.
Die Abschlussprüferin der ISD hatte sich daraufhin persönlich um Erhalt
dieser Anerkennung eingeschaltet und vorerst eine interne Zusage auf
mündlichem Wege erlangt. Die Kontrollabteilung empfahl, jegliche
Betrauung der Abschlussprüferin mit Zusatzaufgaben, die mit der
Erstellung des Rechnungsabschlusses im Zusammenhang stehen
könnten, zu vermeiden.
Vergabewesen
Bei einem dem Aufsichtsrat im März 2004 vorgelegten Vergabevorgang
betreffend die Möblierung der neuen Unternehmenszentrale Innrain 24
war der Hinweis im Antrag aufgefallen, dass die ISD im Einvernehmen
mit der Stadt auf deren günstigen Lieferanten (vermittelt seitens der
Bundesbeschaffungs AG) zurückzugreifen dürfe. Es folgte dann eine
Zl. KA-16/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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