Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.136

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Kapitalrücklagen

Zum 31.12.2004 wurde unter der Bilanzposition Kapitalrücklagen ein
Betrag in Höhe von € 5.688.987,01 verbucht. Hierbei handelt es sich
einerseits um „Nicht gebundene Kapitalrücklagen“ von € 5.672.872,97,
anderseits um eine gesondert ausgewiesene Rücklage mit der Bezeichnung „Norerfonds“ von € 16.114,04.

Nicht gebundene Kapitalrücklage

Der Großteil der „Nicht gebundenen Kapitalrücklage“ 2004 mit einem
Betrag von € 5.669.132,54 resultiert aus der Übernahme der Vermögensgegenstände gem. der Schenkungsverträge vom 31.12.2002
zwischen der ISD als Geschenknehmerin und der Geschenkgeber SGS,
Verein „Wohinn“, Kinderzentren und ISF.

Abfertigungsrückdeckungsversicherung

Das von der ISD übernommene Vermögen des SGS zum 31.12.2002
errechnete sich aus der Summe des Anlage- (€ 165.238,54) und Umlaufvermögens (€ 2.880.042,81) abzüglich sämtlicher Verbindlichkeiten
(€ 1.154.692,86). Im Anlagevermögen war u.a. eine Abfertigungsrückdeckungsversicherung in Höhe von € 24.189,54 enthalten. Die Kontrollabteilung stellte hierbei fest, dass der Aktivierungsvorgang dieser
Finanzanlage erst im Jahr 2004 erfolgte. An dieser Stelle wurde (wiederholend) darauf verwiesen, dass durch die nicht durchgeführte Aktivierung im Jahr 2003 das Vermögen der ISD zu diesem Zeitpunkt zu
niedrig ausgewiesen worden war.

Vermögen
Verein Wohinn

Das zum 31.12.2002 bzw. Stichtag 1.1.2003 verbliebene Vermögen des
Vereins „Wohinn“ war aufgrund der der Kontrollabteilung zur Verfügung
gestellten Unterlagen mit einem Wert von € 62.750,09 errechnet worden. Unter der Bilanzposition „Kapitalrücklagen“ wurde im Jahr 2003
von der ISD jedoch ein Betrag von € 67.672,82 eingestellt. Bei der
Differenz von € 4.922,73 handelt es sich lt. Kontoauszug um einen
Miet- und Betriebskostenrückstand des Vereins „Wohinn“ gegenüber
der Gebäudeverwaltung der Stadt Innsbruck (nunmehr IIG) aus dem
Jahr 2002, der erst im Jahr 2004 verbucht und die betreffende Kapitalrücklage verringert hat. In diesem Zusammenhang konstatierte die
Kontrollabteilung, dass der oben genannte Unterschiedsbetrag bei der
Berechnung des Vereinsvermögens bereits zum 31.12.2002 berücksichtigt worden ist.

Vermögen ISF

Der in die „Nicht gebundene Kapitalrücklage“ vom ISF eingebrachte
Betrag setzte sich aus mehreren Positionen (wie Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rücklagen, Investitionszuschüsse, u.a.m) zusammen und hat zum 1.1.2003
€ 3.681.932,67 betragen.

Sparbuch Norerfonds

Die Kontrollabteilung stellte im Zuge der Prüfung fest, dass im Umlaufvermögen des ISF u.a. auch das Sparbuch „Norerfonds“ mit einem Wert
zum 31.12.2002 bzw. Stichtag 1.1.2003 von € 15.723,77 ausgewiesen
war. In der Bilanz 2003 und 2004 wurde auch der Wert des Sparbuchguthabens zum jeweiligen Bilanzstichtag unter der Bilanzposition „Kapitalrücklage“ gesondert verbucht. Da der Betrag des Sparbuchguthabens
jedoch bereits beim Saldo „negativer“ Vermögensübergang

Zl. KA-16/2005

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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