Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.149
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Amt für Kultur –
Skonto
Geprüft wurde eine von der MA V, Amt für Kultur zur Auszahlung
angewiesene Rechnung. Auf den zu zahlenden Betrag wäre 2 %
Skonto gewährt worden, jedoch wurde die Rechnung sechs Wochen
später zur Gänze beglichen. Durch Nutzung des Skontoangebotes
hätten, verbunden mit dementsprechend zeitiger Bearbeitung, Kosten
gespart werden können.
Das zuständige Amt hat auf eine Stellungnahme unter Hinweis auf ein
Rundschreiben des Magistratsdirektors vom 22.12.2005, in
welchem den Abteilungsleitungen die Weisung erteilt wurde, alle
Rechnungen auf Skontogewährung zu überprüfen und die Skonti in
voller Höhe zu lukrieren, verzichtet.
Kostenaufwand
Schulärzte
Eingesehen wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für
Gesundheit, Markt – und Veterinärwesen über die Abgeltung schulärztlicher Dienste an der Volksschule Pradl – Leitgeb I an eine in Innsbruck
ansässige Ärztin. Die Rechnungslegung erfolgte mittels eines Formulars
des Landes Tirol zu § 86 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes
(Verrechnung des Kostenbeitrages Land von 40 % zu den Zahlungen
des Schulerhalters Stadt). Aufgefallen ist die Verrechnung hiefür in
Höhe eines vollen Stundensatzes an Arbeitszeit und eines Kilometergeldes von 16 km zwischen dem Wohnsitz der Ärztin und der genannten Volksschule am Pradler Platz 8 (hin und retour). Bei Heranziehung
der tatsächlichen Entfernung - in diesem Falle ca. 7,2 km zwischen
Wohnsitz und Schule hin und zurück – erschien der gegenständliche
Zahlungsmodus als großzügig, zumal laut erwähntem Gesetz nur die
„notwendige Fahrzeit“ abgerechnet werden darf. Nur für die
Berechnung der Arbeitszeit ist eine Aufrundung auf volle Stunden
gesetzlich vorgesehen.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Schulärzte dahingehend zu sensibilisieren, dass jeweils nur der tatsächliche Arbeits- und Fahrzeitaufwand
in das Formular eingetragen wird, welcher dann in Summe (einmal)
aufgerundet werden kann. Der Amtsvorstand betonte in diesem
Zusammenhang, dass er das Schwergewicht seiner Kontrollen bei
solchen Anträgen bisher mehr auf die Zahl der Schüler pro Arbeitsstunde gelegt habe, was finanziell größere Auswirkungen habe. Im
Anhörungsverfahren wurde zunächst generell betont, dass Doppelrundungen (jeweils Arbeitszeit und Fahrzeit pro Tag) nicht durchgeführt
werden. Im Anlassfall habe sich bei Nachprüfung aber bestätigt, dass
die Angaben zu Zeitaufwand, Entfernung und Ausgangsort zu ungenau
waren. Die Anregung der Kontrollabteilung werde zum Anlass
genommen, eine Standardisierung der schulärztlichen Abrechnungen
durchzuführen.
Kapitaleinlage der Stadt
an der IIG & Co KEG
Zl. KA-22/2005
Überprüft
wurde
eine
Auszahlungsanordnung
der
MA
IV/Abteilungsleitung vom 3.11.2005 über € 50.000,00 an die IIG & Co
KEG unter dem Zahlungsgrund „Kapitaleinlage“ und der Angabe des
Beschlusses des Gemeinderates vom 18.7.2002. Beilagen waren dieser
Auszahlungsanordnung nicht angeschlossen. Die Stadt hätte ihre
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
4