Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.150
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Kapitaleinlage allerdings schon bei Vertragsunterfertigung des
Gesellschaftsvertrages Mitte Juli 2002 in bar überweisen sollen. Festgestellt wurde, dass die MA IV von den Geschäftsführern der KEG im
November 2003 an die Zahlung dieser Kommanditisteneinlage erinnert
wurde. Die Zahlung unterblieb jedoch, da zu diesem Zeitpunkt keine
gewidmeten Mittel mehr im städtischen Haushalt 2003 zur Verfügung
standen. Weitere Mahnungen unterblieben. Erst die Ausweisung dieser
Einlage als Forderung im Rechnungsabschluss 2004 der KEG brachte
der Stadt diese Zahlungspflicht wieder in Erinnerung, worauf die MA IV
unaufgefordert, aber mit über 3-jähriger Verspätung diese Zahlung nun
(ohne Zinsen) vornahm. Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass
durch die verspätete Zahlung keine finanziellen Nachteile entstanden
sind, da nur die Stadt (als Kommanditistin zu 100%) am Vermögen der
Gesellschaft beteiligt ist.
Teilnehmerkreis bei
Arbeitsessen
Bei der Überprüfung einer Restaurantrechnung betreffend die
Konsumationsabrechnung anlässlich eines Arbeitsessens hat die
Kontrollabteilung bemängelt, dass der Teilnehmerkreis der Einladung
aus den Abrechnungsunterlagen nicht ersichtlich war. Aus diesem
Anlass hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Belegabwicklung in
ähnlich gelagerten Fällen künftig so zu gestalten, dass aus den
Fakturen der Teilnehmerkreis unmittelbar zu erkennen ist, was von der
für die belegmäßige Abwicklung der Auszahlungsanordnung
verantwortlichen Mitarbeiterin zur Kenntnis genommen worden ist.
Verbuchung der Kosten
für einen Folder
Im Rahmen der Belegkontrollen wurde eine Rechnung betreffend die
anteilige Kostenübernahme der Stadt für die Herstellung eines Folders
mit dem Titel „Leben mit alternden Angehörigen“ überprüft. Da die
Rechnung auf der VP 728200 „Entgelte für sonstige Leistungen –
Gewaltprävention“ im TA 429000 – sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen eingewiesen worden war, vertrat die Kontrollabteilung die
Meinung, dass diese VP nicht zutreffend sei und der Zahlungsvorgang
vielmehr über die VP 728500 „Entgelte für sonstige Leistungen –
Altenhilfe“ abzuwickeln wäre. Nachdem von Seiten des Vorstandes des
Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft eingewendet worden
war, dass die für die Einweisung gewählte VP insofern richtig sei, als
ihr vollständiger Text „Entgelte für sonstige Leistungen, Gewaltprävention und Umsetzung des Altenhilfekonzeptes“ lauten würde,
empfahl die Kontrollabteilung, den Wortlaut der VP entsprechend zu
adaptieren.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde dazu ergänzend ausgeführt,
dass die gegenständliche VP für den Haushaltsplan 1999 mit dem oben
zitierten Titel beantragt und vom Gemeinderat so genehmigt worden
sei. Im Zuge einer EDV-mäßigen Umstellung der Bearbeitung des städt.
Voranschlages seien zur Bezeichnung der VP aber nur mehr eine
beschränkte Anzahl von Buchstaben zur Verfügung gestanden. Es
wären daher von Seiten der Finanzabteilung die letzten Wörter
„Umsetzung des Altenhilfekonzeptes“ von der Legende dieser VP
gestrichen worden. Für den Voranschlag 2007 würde aber von Seiten
Zl. KA-22/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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