Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.16

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- 177 -

Inn-Verlag Innsbruck, Drießlein & Co,
abgeschlossene Baurechtsvertrag
über die Liegenschaft in EZ 1118,
Grundbuch 81102 Amras, bestehend
aus Grundstück 917/5 (Rossaugasse 5), im Flächenausmaß von
1.091 m2 von der Firma Stuck & Design G. Windhager GesmbH übernommen und gleichzeitig in nachstehend angeführten Punkten modifiziert
wird:
a) Der Vertragszweck wird von der
Führung eines Verlagsbetriebes
zur Führung eines Stuckateurbetriebes abgeändert.
b) Die Baurechtszeit wird mit fünfzig
Jahren festgelegt.
c) Der monatliche Bauzins wird in
der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
2.

Mit der Durchführung dieses Rechtsgeschäftes wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt und bevollmächtigt.

Zusatz gemäß Anregung von Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Bielowski auf Ersuchen von StR
Dr. Patek: Im neu abzuschließenden
Baurechtsvertrag soll eine Wertsicherungsklausel enthalten sein.
Es ist bekannt, dass der Verein "Jugendland" für die Künstlerkinder ein Auge auf
dieses Objekt geworfen hat. Da sich
dieses Objekt im Gewerbegebiet befindet,
ist man der Meinung, dass es nicht
passend wäre. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, wurde beauftragt, einen geeigneten
Standort im Stadtgebiet für diese Kinderbetreuungseinrichtung zu finden.
Ich persönlich habe die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
aufgefordert hier behilflich zu sein, wobei
ich die benötigten Räumlichkeiten sowie
die im Verein "Jugendland" geleistete sehr
gute Arbeit geschildert habe. Auch Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat gebeten,
den Standort Jugendherberge in Innsbruck
für diese Angelegenheit zu überprüfen. Ich
bin sicher, dass wir für den Verein
"Jugendland" ein geeignetes Objekt finden
werden.
Es ist noch einmal darauf hinzuweisen,
dass uns das Anliegen des Vereins
GR-Sitzung 30.3.2006

"Jugendland" mit dieser speziellen
Betreuung in künstlerischer Hinsicht sehr
wichtig ist. Ich glaube, dass gerade diese
fachlich hoch stehende und für Kinder
zugängliche Art der Beschäftigung sehr
sinnvoll ist. Wir sind alle bemüht, ein
geeignetes Objekt zu finden.
GR Mag. Fritz: In einem Punkt bin ich mit
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, nicht ganz
einer Meinung. Diese kategorische
Festlegung, dass es in einem Gewerbegebiet keine Kinderbetreuungseinrichtungen geben kann oder soll, halte ich in
dieser Form nicht für wirklich sinnvoll. Ich
halte es vielmehr für sinnvoll, dass es
auch in der Nähe des Arbeitsplatzes
Kinderbetreuungseinrichtungen - gerade
für Leute mit einem längeren Weg zur
Arbeit - geben kann und soll.
Da es ohnehin Unterstützung für das
Anliegen des Vereins "Jugendland" gibt,
können wir unter der Voraussetzung
zustimmen, dass man sich bemüht, auch
in diesem Stadtteil passende Flächen zu
finden und es auch Bestrebungen gibt, für
den Fortbestand oder eine Nachfolgeeinrichtung für des am Standort Bank für Tirol
und Vorarlberg (BTV) zu schließende
Kinki"s Nestl zu schaffen.
Dass es eine sinnvolle Gewerbenutzung
ist, einem expandierenden Betrieb, der
unter Platzmangel leidet, ein frei gewordenes Baurechtsgrundstück zu geben,
stellen auch wir außer Zweifel. Ich möchte
noch einmal unterstreichen, dass wir unter
der Voraussetzung zustimmen, dass die
Bestrebungen des Vereins "Jugendland"
für diesen neuen Standort und diese neue
Einrichtung weiterhin unterstützt werden.
GR Haager: GR Mag. Fritz hat mir den
größten Teil meiner Wortmeldung
vorweggenommen. Ich kann dem zustimmen, dass es keinen ersichtlichen Grund
gibt, warum man im Gewerbegebiet keine
Kinderbetreuungseinrichtung für berufstätige Mütter bzw. Personen machen soll.
Ursprünglich wollte ich diesem Antrag
nicht zustimmen, aber nachdem die Frau
Bürgermeisterin sehr glaubhaft gesagt hat,
dass sie das verfolgen wird - ich hoffe mit
Vehemenz - stimme ich hier zu.
GR Mag. Schindl-Helldrich: Auch mir hat
GR Mag. Fritz einen Großteil meiner
Wortmeldung weggenommen, aber ich