Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.173

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im Rahmen der Behandlung der Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen
werden, als Beschlüsse des GR umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig
durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften
Dienststelle, Anmerkungen der Kontrollabteilung hiezu) sind dabei mit zu berücksichtigen, da sie als Teil des Berichtes vom GR in gleicher Weise wie die Empfehlung zur
Kenntnis genommen wurden. Verstärkende bzw. ergänzende Beschlüsse des GR zu
Berichten der Kontrollabteilung sind im Jahre 2005 jedoch nicht gefasst worden.
Empfehlungen, die im Prüfungszeitraum 2005 die verstärkte Nutzung von
Skontoangeboten betrafen (insbesondere im Bericht über die Belegkontrolle III.
Quartal 2005) ist die Kontrollabteilung im Zuge dieser Einschau nicht mehr im
Einzelnen nachgegangen. Festgestellt wurde, dass der Magistratsdirektor auf diese
Empfehlungen allgemein mit dem Rundschreiben vom 22.12.2005 reagiert und an
alle Abteilungsleitungen die Weisung erteilt hat, alle Rechnungen auf Skontogewährung zu überprüfen und so rechtzeitig zu begleichen, dass die Skonti in voller Höhe
lukriert werden können. Weiters hat die Kontrollabteilungen jene Empfehlungen nicht
mehr aufgegriffen, die durch die Gründung der „Tiroler Landestheater und Orchester
GesmbH Innsbruck“ sachlich den Verantwortungsbereich städtischer Organe
verlassen haben.
3 Vorangegangene Follow up-Einschau 2004
Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up-Einschau 2004 vom
18.2.2005, Zl. KA-1/2005. Der hiezu vom gemeinderätlichen Kontrollausschuss
vorgelegte Bericht ist vom GR am 31.3.2005 vollinhaltlich zur Kenntnis genommen
worden. Im Rahmen der damaligen Prüfung wurden die Dienststellen zum Vollzug
von 76 Empfehlungen befragt. Nach dem Ergebnis des Anhörungsverfahrens
verblieben damals 25 offene Empfehlungen, zu denen nach entsprechender
sachlicher Auseinandersetzung angekündigt wurde, dass ihnen erst „aus erwähnten
Gründen teilweise entsprochen wurde“ bzw. ihnen noch „in Zukunft entsprochen
werde“. Nachstehend ist das Ergebnis der nunmehrigen Einschau zu diesen
Empfehlungen aufgelistet.
3

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Gebarung der Meisterkonzerte,
Zl. KA-14/2000, wurde am 14.4.2000 fertig gestellt. Im damaligen
Anhörungsverfahren hat sich der Leiter des städtischen Konzertbüros mit den
Ausführungen und Empfehlungen im Prüfungsbericht vollinhaltlich einverstanden
erklärt.
Zu den von der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up-Einschau 2000/2001
aufgeworfenen Fragen hat die MA V/Amt für Kultur ausführlich Stellung genommen,
offen geblieben ist seinerzeit nur die von der Kontrollabteilung empfohlene Schaffung
einer fundierten rechtlichen Basis für die Konzertreihe „Meisterkonzerte“.
In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.6.2005 u.a.
dem Antrag des Stadtsenates vom 7.6.2005 zugestimmt, dass „die Meister- und
Kammerkonzerte künftig von der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH
durchgeführt werden, wobei die Verträge mit den Künstlerinnen bzw. Künstlern und

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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