Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.176
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Dem StS jedoch wurde bis dato (Jänner 2006) noch kein Zwischenbericht vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei der Prüfung der Betriebsmittel- und Erneuerungsrücklage im Bericht über die
Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2002 der Stadtgemeinde Innsbruck,
Zl. KA-15/2003 vom 27.10.2003, stellte die Kontrollabteilung fest, dass beide
Rücklagen im Jahr 2002 keine Zuführung (keinen Abgang) gem. § 66 Abs. 1 und 2
IStR erfahren haben. In Anbetracht der Tatsache, dass diese gemäß § 65 lit. a und b
IStR zu bildenden Rücklagen nicht die vorgeschriebene Höhe erreicht haben, regte
die Kontrollabteilung an zu prüfen, ob gesetzlich zwingend zu bildende Rücklagen in
diesem Ausmaß überhaupt zielführend sind bzw. eine Gesetzesänderung angestrebt
werden soll.
Im damaligen Anhörungsverfahren hat die MA IV/Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft mitgeteilt, dass nach eingehender Prüfung der MA I, Amt für Präsidialangelegenheiten, vorgeschlagen worden ist, im Rahmen der nächsten größeren
Stadtrechtsnovelle eine Gesetzesänderung (ersatzlose Streichung der §§ 65 lit. a und
66 Abs. 1 IStR) anzustreben. Die MA I hat zugesagt, die genannte Anregung
aufzunehmen.
Die Betriebsmittelrücklage blieb auch im Jahr 2003 mit € 14.534,57 unverändert
bestehen und hat somit weiterhin das gesetzlich vorgesehene Ausmaß nicht erreicht.
Mit Schreiben vom 24.1.2005 teilte die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung erneut mit, dass nach Rücksprache mit der MA I/Allgemeine Verwaltungsdienste im Zuge einer Novelle des IStR angestrebt wird, die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine ersatzlose Streichung der §§ 65 lit. a (Bildung von
Rücklagen) und 66 Abs. 1 (Höhe der Rücklagen) IStR zu schaffen.
Zur im Jahr 2006 gestellten Anfrage berichtete die MA IV, dass die bisher in dieser
Angelegenheit abgegebenen Stellungnahmen sachlich weiterhin aufrecht bleiben.
Nach erneuter Rücksprache mit der MA I wird im Zuge einer geplanten Novelle des
IStR auch eine Änderung der §§ 65 und 66 vorgesehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Am 11.8.2003 fand unter Bezugnahme auf den Bericht über die Laufende Gebarungsüberwachung III. Quartal 2003, Zl. KA- 17/2003 vom 18.11.2003, ein Lokalaugenschein in Zusammenhang mit der Abnahme der Bauarbeiten für den Neubau eines
Kreisverkehrs im Bereich der L 283 Ampasser Straße und der Verbreiterung der Abfahrtsrampe von der B 174 statt. Im östlichen Abschnitt des Kreisverkehrs wurden
damals starke Verdrückungen des bituminösen Belages festgestellt. Die dringende
Notwendigkeit einer Belagsanierung im Zuge der betrieblichen Instandhaltung wurde
schriftlich festgehalten.
Im Follow up 2003 führte das zuständige Amt hiezu aus, dass als Sofortmaßnahme
im Herbst 2003 eine Mikrofräsung zur Behebung der Verdrückungen durchgeführt
wurde und das Neuaufbringen eines Belages in das Belagsprogramm 2004
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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