Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.216

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

6.2 Bericht über die Prüfung des Amtes für Soziales
Der obgenannte Bericht Zl. KA-19/2005 wurde am 24.11.2005 fertig gestellt und
enthielt folgende Empfehlungen.
70

Eingesehen wurden die „Innenrevisionsberichte“ des Amtsvorstandes an die
Abteilungsleitung zu den Jahren 2003 und 2004. Darin wurde bescheinigt, dass in
periodischen Abständen Akten, gestützt auf ein einschlägiges Computerprogramm,
nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und überprüft wurden. Gleichzeitig wurde auch
über die laufende Kontrolle durch stichprobenartige Einsicht der ein- und auslaufenden Poststücke und durch Anlage von Aktenvermerken über diverse Auffälligkeiten
berichtet. Die Kontrollabteilung hatte in diesem Zusammenhang angeregt, die
Maßnahmen der Innenrevision von jenen der laufenden Dienst- und Fachaufsicht in
transparenter Weise zu trennen. Im Anhörungsverfahren wurde grundsätzlich auf das
Schreiben der Magistratsdirektion vom 17.11.1999 verwiesen, mit welchem die
derzeitige Handhabung der Innenrevision durch Richtsätze geregelt wurde. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass an einer Formularisierung und Standardisierung der
Innenrevision gearbeitet werde. Im Zuge dieser Einschau war festzustellen, dass das
Berichtswesen zur Innenrevision mit Rundschreiben des Magistratsdirektors Zl. I-MD00044e/2005 durch ergänzende Richtsätze mittlerweile vereinheitlicht wurde. Ein
entsprechendes Formular wurde zur Anwendung ab dem Jahre 2006 aufgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

71

Die Abteilungsleitung hatte am 24.8.2005 die nach dem Abteilungsleiterwechsel in
der
MA
II
erforderlich
gewordenen
neuen
Fertigungsdelegationen
gem. § 45 Abs. 4 MGO erteilt. Die Kontrollabteilung erinnerte in diesem Zusammenhang an § 33 Abs. 3 MGO, wonach es auf Amtsebene für die Delegation von
Ablageverfügungen einer weiteren konkreten Ermächtigung bedarf, die damals in
schriftlicher Form noch nicht vorlag. Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass
dieser Mangel zwischenzeitlich saniert und auf der Grundlage des § 33 Abs. 3 der
MGO eine entsprechende Delegationsermächtigung verfügt wurde. Im Zuge dieser
Einschau wurde der Wortlaut der entsprechenden Verfügung noch bescheinigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

72

Im gegenständlichen Bericht wurde festgestellt, dass die dem Amt für Soziales
zugeordneten Ansätze des Haushaltsvoranschlages bezüglich der „Behindertenarbeit“
nicht mit der Reichweite der Dienst- und Fachaufsicht des Amtsvorstandes
zusammenstimmen. Die Kontrollabteilung konstatierte in diesem Zusammenhang
einen aktuellen Harmonisierungsbedarf. Im Anhörungsverfahren wurden ergänzend
noch 4 weitere Bedienstete angeführt, die kostenmäßig dem Amt für Soziales
zugeordnet wurden, ohne mit dessen Aufgabenbereich im engeren Sinne in einem
Zusammenhang zu stehen.
Weiters war aufgefallen, dass die Kostenstellen für die Registratur und die
Verrechnungsstelle nicht als Umlagekosten auf die jeweiligen Produkt-Kostenstellen
am Jahresende umgelegt wurden, sondern eigenständig in der Kosten- und

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

45