Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.217

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Leistungsrechnung verblieben sind. Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass
dieser Mangel aufgegriffen und bereits in Bearbeitung genommen wurde.
Zur nunmehrigen Einschau wurde bescheinigt, dass hinsichtlich der Kostenstellen
Registratur und Verrechnungsstelle die Umlageschlüssel im Einvernehmen mit dem
Amt für Jugendwohlfahrt und der MA IV/Anlagenbuchhaltung ermittelt und die
Voraussetzungen für eine sachgerechte Umlegung somit geschaffen wurden. Bezüglich der „Behindertenarbeit“ war der Stellungnahme zu entnehmen, dass Ausgaben
aus dem, dem Amt für Soziales zugeordneten Haushaltsansatz „Behindertenprojekte“
auf einer eigens dafür eingerichteten Kostenstelle verbucht werden. Diese wird
zufolge der fehlenden Dienst- und Fachaufsicht seitens des Amtes für Soziales weder
mit Overheadkosten bedient, noch werden die dort gesammelten Kosten auf andere
Kostenträger umgelegt. Damit ist nach Ansicht der Kontrollabteilung aber noch nicht
die Empfehlung aufgegriffen worden, die Anordnungsberechtigung mit der
tatsächlichen Fachverantwortung zu harmonisieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Im Feber 2004 wurden die Motive und Ursachen von 6 Versetzungsgesuchen innerhalb des Sozialhilfereferates unter dem Vorsitz des Magistratsdirektors und unter
Einbeziehung der Abteilungsleitung sowie des AIO eingehend analysiert. Das Ergebnis
der Analyse führte zu zunächst mündlichen Arbeitsaufträgen des Magistratsdirektors
an den Amtsvorstand über die Rahmenbedingungen eines Konzeptes für eine neue
Organisations- und Prozessstruktur des Amtes. Der Amtsvorstand erstellte daraufhin
das Konzept vom 17.5.2004 in Form eines Aktenvermerkes, das von ihm allein
gefertigt wurde. Diesen Aktenvermerk hatte der Magistratsdirektor dann auf
mündlichem Wege inhaltlich als richtig bestätigt. Seitens des AIO wurde allerdings
noch mit Stellungnahme vom 2.8.2004 angeregt, verschiedene Bereiche (Struktur des
Front-Office, flexibler Personaleinsatz, Rotationsmodus zu überdenken. Die
Kontrollabteilung empfahl deshalb, das Organisationskonzept gesamthaft vor
Umsetzung durch den Magistratsdirektor formal (d.h. auch schriftlich) genehmigen zu
lassen. Zur nunmehrigen Einschau teilte das Amt für Soziales mit, dass die Standortfrage des Amtes (angesichts begrenzter räumlicher Ausdehnungsmöglichkeiten am
jetzigen Standort und gleichzeitig steigender Aufgaben) noch in Prüfung sei. Im
Auftrag des Magistratsdirektors arbeite die Finanzabteilung momentan einen entsprechenden Variantenvergleich aus. Nachdem die weitere Verfeinerung des Organisationskonzeptes in entscheidender Weise vom hinkünftigen Standort abhänge, bleibe
vorerst die diesbezügliche politische Entscheidungsfindung abzuwarten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

6.3 Bericht über die Prüfung der
Vorschreibung und Einhebung der Marktgebühren
Der obgenannte Bericht Zl. KA-20/2005 wurde am 23.11.2005 fertig gestellt und
enthielt folgende Empfehlungen.

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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