Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_04-April.pdf
- S.25
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Auch ist zu hinterfragen, ob diese Subventionen, nachdem wir uns in der Europäischen Union (EU) befinden, überhaupt
noch widmungsgerecht sind. Ich prangere
das Ganze deshalb an, da wir in der Stadt
Innsbruck viele kleine Betriebe haben,
denen es nicht gut geht. Diese haben nicht
das Recht sich an die Stadt Innsbruck zu
wenden und um irgendwelche Subventionen anzusuchen, damit ihr Geschäft
wieder angekurbelt wird.
Eine Beschneiungsanlage ist nichts
anderes als eine Attraktivierung des
Skigebietes. Das ist alles gut und recht,
aber der große Zampano soll sich das dort
oben in Zukunft selber zahlen und nicht
zum Steuerzahler gehen und um eine
Subvention ersuchen bzw. das vielleicht
noch mit einer Drohung zu verbinden.
Ich sage abschließend noch einmal
Folgendes: Unternehmer sein bedeutet
Risiko tragen und nicht am Sozialsicherheitsnetz der Öffentlichkeit zu agieren.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Es wird hier
ähnlich argumentiert wie bei der Muttereralmbahn. Der Wortmeldung von GR
Buchacher entnehme ich, dass sich
Bürgermeister Peer noch nicht bei ihm
gemeldet hat. Er war nämlich bei der
Veranstaltung in Mutters, wo auch wir
anwesend waren, über die familienfreundlichen bzw. nicht familienfreundlichen
Preise sehr aufgeregt. Dafür hat er
ausreichend Argumente.
Jetzt den Vergleich zwischen der Patscherkofelbahn und dem Ranggerköpfl
herzustellen, das sind nicht einmal Äpfel
und Birnen, sondern vielleicht Matschobst
und irgendwelche wunderbaren Äpfel.
(Beifall) Das kann man überhaupt nicht
miteinander vergleichen.
Es ist mit einzubeziehen, wie viel bereits
beim Patscherkofel durch den Unternehmer investiert wurde. Das ist ein attraktives Skigebiet und ist vor allem mit dem
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
zu erreichen. Wir haben hier eine Verdichtung, die wir unterstützen, damit die
Familien und vor allem die Jugendlichen
am Nachmittag bzw. am Wochenende mit
dem Bus zur Patscherkofelbahn fahren
können.
GR-Sitzung 27.4.2006
Man muss wirklich gleiches mit gleichem
vergleichen, da das bei den Preisen nicht
anders geht. Natürlich muss Oberperfuß
sich im Tiefpreissegment bewegen, damit
überhaupt jemand auf das Ranggerköpfl
Ski fahren geht.
Gott sei Dank haben wir im Einzugsbereich von Innsbruck ein derart attraktives
Ski- bzw. Sommergebiet, das in zwanzig
bzw. fünfundzwanzig Minuten vom
Stadtzentrum aus mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln zu erreichen ist und den
Innsbrucker Familien zugute kommt. Mir
geht es gegen den Strich, wenn man im
Gemeinderat verschiedene Dinge
vergleicht, die wirklich nicht miteinander
verglichen werden können. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich wollte hinsichtlich einer
Information nachfragen, die GR Buchacher in den Raum gestellt hat. GR
Buchacher hat zu Recht gefragt, ob das
mit den EU-rechtlichen Bestimmungen
über staatliche Beihilfen vereinbar ist. Es
gibt diese Beihilfenentscheidung für die
Südtiroler Seilbahnen, die im Amtsblatt
veröffentlicht und der Text für den
gesamten EWR maßgeblich ist. Das sieht
eine im Zeitablauf degressive Beihilfenintensität bei den Seilbahnen vor.
Jetzt lese ich im Akt, dass laut Auskunft
des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit, 10 % der Investitionskosten
zuzüglich "De minimus Regelung"
(€ 100.000,--) gewährt werden können.
Das glaube ich weiß Gott nicht. Eine
Kumulation von "De minimus-Beihilfen"
und anderen zulässigen Beihilfen hat es in
der gesamten Europäischen Union (EU)
nie gegeben. In der Form, wie es in
diesem Bericht steht, halte ich es für einen
puren Humbug. Das kann nicht wahr sein!
Entweder wir sind unter dem prozentmäßigen Höchstsatz der Beihilfenintensität,
die nach dieser Entscheidung zu den
Südtiroler Beihilfen als Kommissionsleitfaden mit allgemeiner Gültigkeit für den
EWR beschlossen worden ist oder nicht.
Aber zu der zulässigen Beihilfe noch
hunderttausende "minimus" dazuzuzählen,
wird nicht gehen. Das kann ich mir beim
besten Willen nicht vorstellen. Ich weiß
nicht, von woher diese Information kommt,
aber diese finde ich - mit Verlaub - höchst
verwunderlich.