Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_04-April.pdf

- S.37

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- 317 -

benützen, mich bei allen, die in diesem
Ausschuss mitgearbeitet haben, herzlich
zu bedanken. Primär beim Referenten StR
Dr. Gschnitzer, da es eine sehr angenehme Zeit war mit ihm zu arbeiten sowie bei
meinem Stellvertreter GR Haller, bei GR
Hüttenberger, GR Zobl, GR Lercher und
GR Mag. Dr. Hörmann.
Zum Schluss möchte ich noch sagen,
dass wir in der Stadt Innsbruck ein
Straßen- und Verkehrsamt haben, das mit
Personen besetzt ist, die wirklich dazu
geeignet sind, einen Ausschuss fachlich
zu beraten. Hier bedanke ich mich
besonders bei Dr. Jäger und Dipl.Ing. Maizner für die ausgezeichnete
Vorbereitung der Ausschusssitzungen.
Vielen Dank für die gute und angenehme
Zusammenarbeit!
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bau- und Projekt-Ausschusses vom
9.2.2006 und 13.4.2006.

11.

III 2544/2006
Entwurf des Allgemeinen und
des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM - B14, Amras, Bereich Gpn. 673/1 und 664/1 sowie
Teilflächen der Gpn. .103, 665,
2997/1 und 2900/7 (Bleichenweg), alle KG Amras (teilweise
als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B9, Zeichn.
Nr. 3418), gemäß § 56 Abs. 3
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
mit Stimmenmehrheit (gegen GR
Mag. Fritz),
die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM - B14, Amras, Bereich
Gpn. 673/1 und 664/1 sowie Teilflächen
der Gpn. .103, 665, 2997/1 und 2900/7
(Bleichenweg), alle KG Amras (teilweise
als Änderung des Bebauungsplanes Nr.
AM - B9, Zeichn. Nr. 3418), gemäß § 56
Abs. 3 TROG 2006 zu beschließen.
GR Mag. Fritz: Ich werde mich kurz
fassen, da wir uns über dieses Thema
GR-Sitzung 27.4.2006

schon öfters in die Haare geraten sind,
aber ich muss auf zwei bzw. drei Punkte
aufmerksam machen:
Der erste Punkt ist, dass diese Geschichte, beginnend bei der Beschlussfassung
im Stadtsenat bis zur Auflage des
Bebauungsplanes, mit einer derartigen
Geschwindigkeit durchgezogen wurde, die
ich manchen anderen Projekten auch
wünschen würde.
(Bgm. Zach: Diesbezüglich werde ich mich
verbessern.)
Das ist eine Geschwindigkeit, die mich
überrascht hat. Es ist auch nicht immer
üblich, einen Bebauungsplan aufzulegen,
wenn der Flächenwidmungsplan nicht
einmal vom Land Tirol genehmigt worden
ist. Hier werden innerhalb sehr kurzer Zeit
alle baurechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, aber andere Investoren
können nicht mit einem solchen Wohlwollen rechnen.
Dazu kommt noch, dass dies laut dem
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) ein besonderes städtebauliches
Entwicklungsgebiet war, das - so haben
wir es im Gemeinderat beschlossen gesamthaft zu beplanen ist. Von einer
gesamthaften Beplanung des ganzen
Areals, welches fünfmal so groß ist wie
das gesamte Eybl-Areal, ist gar keine
Rede.
Nicht nur das, sondern auch für das eine
Grundstück, wo die Firma Eybl angesiedelt
wird, war zumindest zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über den Antrag durch
den Bau- und Projekt-Ausschuss noch
nicht einmal die Situierung des Gebäudes
klar. Wir beschließen in einem besonderen
städtebaulichen Entwicklungsgebiet einen
Bebauungsplan.
Üblicherweise, wenn man etwas neu
widmet - in diesem Fall haben wir umgewidmet - und einen neuen Bebauungsplan
macht, dann wird das auch auf ein Projekt
abgestimmt. Dann schaut der Bebauungsplan so aus, wie das Projekt zwischen der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung und dem
Investor ausgehandelt wurde.
In diesem Fall war noch nicht einmal das
Aushandeln fertig, wo dieses Gebäude
hingestellt wird. Genau auf diesem
Grundstück machen wir schon einen