Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_04-April.pdf

- S.42

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- 322 -

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zum
Thema hinsichtlich der Firma Eybl haben
wir schon sehr viel gesprochen. Ich wollte
mich eigentlich heute nicht zu Wort
melden, da die Debatte schon sehr
ausführlich war.
GR Mag. Fritz, eines muss ich schon
sagen: Wenn ich mich an die Diskussion
im Bau- und Projekt-Ausschuss zurückerinnere, wo Du gesagt hast, dass das eine
Frage der Interessensabwägung ist und
man dafür oder dagegen sein kann. Wir
sind einfach dagegen, da unsere Interessensabwägung anders ausgefallen ist. Ich
bitte Dich, mich zu korrigieren, wenn ich
etwas Falsches sage.
Du sprichst von einer Interessensabwägung, aber sprichst nicht davon, dass
raumordnungsrechtliche Bestimmungen
oder sonst irgendetwas mutwillig, weil ein
Investor kommt, außer Kraft gesetzt
werden. Genau diese Unterstellung hast
Du jetzt gemacht. Du hast jetzt der
Wortmeldung von der Frau Bürgermeisterin unterstellt, dass sie bereit ist, für jeden
Investor gesetzliche Bestimmungen zu
negieren und außer Kraft zu setzen.
Dagegen muss ich mich aufs Schärfste
verwehren. (Beifall) Das ist aus meiner
Sicht wirklich ungeheuerlich. Bitte besinne
Dich an Deine eigenen Worte im Bau- und
Projekt-Ausschuss. (Beifall)
GR Ing. Krulis (als Debattenredner): Gerade das Beispiel mit der Firma ILF
Beratende Ingenieure ZT GesmbH hat uns
gezeigt, wie schwierig es ist, heute an
generellen Planungsrichtlinien festzuhalten, solange es nicht wirklich ein "überörtliches Raumordnungskonzept" bzw. ein
"Raumordnungskonzept der Region oder
des Ballungsraumes" gibt.
Solange solche Konzepte nicht wirklich
konkret vorliegen, werden wir uns diesem
Wettbewerb mit dem Umland stellen
müssen und dürfen ihn nicht verlieren.
Das sage ich ganz deutlich. (Beifall)
In diesem Zusammenhang möchte ich
aber auch sagen, dass das Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) und das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
keine Bibel ist. Die Grünen tun immer so,
als wäre das eine Bibel, von der man
keinen Zentimeter abrücken darf.
GR-Sitzung 27.4.2006

Die Stadt Innsbruck hat sich anfänglich
sehr kritisch zum Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) geäußert. Das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
ist nämlich von einer ganz anderen Basis
ausgegangen. Die Grundidee waren vor
allem nicht die Ballungsräume, sondern
die vielen Kommunen in Tirol, wo natürlich
die Entwicklungen viel mehr ausgeufert
sind. Dort gab es teilweise Baulandreserven in einer Größenordnung, die, wenn
man es auf die Größe der Stadt Innsbruck
umlegt, bei uns bei weitem nicht vorhanden waren.
Dann hat man dieses Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) auf die Stadt
Innsbruck, mit allen Problemen die wir
damals bei der Erstellung hatten, herunter
gebrochen. GR Mag. Fritz weiß von den
vielen Sitzungen, die wir im Bau- und
Projekt-Ausschuss extra für das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO)
abgehalten haben.
Ich glaube, dass das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) natürlich ein
Leitfaden, aber keine Bibel ist. Man darf
dann das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) sehr wohl zeitgemäß anwenden, wenn man eine dynamische Entwicklung in der Stadt zulassen will.
Wir werden viel kreativer werden müssen,
wenn wir das Wohnungsproblem in der
Stadt Innsbruck lösen, weitere Betriebe
nach Innsbruck bringen wollen und nicht
Absiedelungen von Betrieben befürchten
müssen, weil wir zu wenig flexibel sind.
Das wollte ich einmal ganz deutlich im
Gemeinderat sagen. Eine kleine Spitze
kann ich Dir aber nicht verwehren: Wenn
LAbg. Willi, der jetzt nicht im Gemeinderat
sitzt, sondern sich weiter im Tiroler
Landtag äußern kann, die Hänge in
Innsbruck verbauen wollte, …
(Bgm. Zach: Das ist wahr.)
… so sind diese im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) natürlich Freiland
und nicht Bauland. (Beifall)
(GR Mag. Fritz: Das haben wir ihm auch
gesagt.)
Vielleicht kannst Du ihm ausrichten, dass
ich das heute im Gemeinderat gesagt
habe.