Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.25

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- 374 -

sollen keine Grimassen schneiden, um
dadurch Aufmerksamkeit zu erregen. Ich
sage das jetzt zum letzten Mal. Beim
nächsten Mal lasse ich Sie hinausbegleiten.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ein
paar wenige Dinge noch: Ich bin jetzt froh,
dass man erkannt hat, dass diese
Vorgangsweise in allen Punkten der
entsprechenden Rechtskonformität
entspricht.
Ich bin auch froh, dass man jetzt alle
Mitglieder des Gemeinderates noch
einmal über die Umstände, die sich aus
einem schwierigen und nicht einfachen
Vertragswerk ergeben, aufklären konnte.
Ein solches Vertragswerk muss man
immer wieder nachlesen und verinnerlichen, da es sich über Jahre erstreckt.
Ich bin nicht der Meinung von GR
Mag. Kogler, wenn er andeutet und meint vielleicht habe ich es auch falsch verstanden -, dass vor dem Höchstgericht noch
etwas anderes zu regeln wäre. Das würde
ja subsumieren, dass unsere Rechtsabteilung, die sich zweimal mit dieser Angelegenheit befasst hat, nicht richtig gehandelt
hat. Das steht jedoch außer Zweifel.
Unsere Rechtsanwältin im Hause hat
diese Sache sehr gut bearbeitet. Deshalb
glaube ich nicht, dass es hier etwas geben
könnte.
Die Fakten liegen eindeutig auf dem Tisch.
Wir haben einen Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV), der im Gemeinderat
beschlossen wurde. Aufgrund dieses
Dienstleistungskonzessionsvertrages
(DKV) wurden dann Veränderungen
vereinbart. Diese Veränderungen wurden,
nachdem sie in einem erweiterten
Stadtsenat ausführlich erörtert worden
sind, wiederum im Gemeinderat beschlossen.
Der Gemeinderat hat das Pouvoir
eingeräumt, den Vertragsparteien
entsprechend einen Zahlungsplan
auszuarbeiten. Der Zahlungsplan ist
ausgearbeitet und genau eingehalten
worden. Jetzt stehen wir vor der Situation,
dass wir entsprechend diesem Vertragswerk unsere Pflichten erfüllen müssen,
nämlich unsere Zahlungen zu leisten.

GR-Sitzung 14.6.2006

Hier bin ich nicht bei der Opposition, wenn
man sagt, wir waren zwar gegen das
Projekt und deshalb stimmen wir jetzt
auch nicht zu, dass wir aus diesem
Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV)
zahlen müssen. Man muss wohl in der
Demokratie ganz einfach zur Kenntnis
nehmen, wenn die Mehrheit einen
Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV)
beschlossen hat, dass man letztendlich
die Pflichten aus diesem Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) erfüllen wird
müssen.
Wenn wir aus diesem Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) die Pflicht haben
jetzt zu zahlen - das wird offensichtlich bei
niemandem mehr in Zweifel gezogen -,
dann wird man dem zustimmen müssen.
Aus meiner Sicht fällt hier niemandem ein
Stein aus der Krone.
Was die Frage von GR Ing. Krulis betrifft
ist es so, dass selbstverständlich im
Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV)
- GR Mag. Fritz hat schon richtig darauf
hingewiesen - eine Fertigstellungsgarantie
vereinbart wurde. Das heißt, es gibt eine
vertraglich gesicherte Garantie die auch
entsprechend besichert ist, dass dieses
Werk fertig zu stellen ist.
Weiters gibt es im Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) auch eindeutige
Bestimmungen darüber, was wäre, wenn
der Betrieb nicht entsprechend dem
Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV)
aufgenommen oder durchgeführt wird,
wenn frühzeitig aus dem Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) ausgestiegen
würde usw. Diese Dinge sind ausführlich
abgesichert worden. Hier gilt mein Dank
auch all jenen, die in der Projektgruppe
unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Dr. Wallnöfer, dieses
schwierige Werk ausgearbeitet haben.
Wer den Vorstandsvorsitzenden
Dr. Wallnöfer kennt, weiß, dass dieser
sehr präzise vorgeht.
Das Ganze ist ja nicht nur von eigenen
Leuten erstellt worden, sondern unter
ständiger Begleitung einer namhaften
Rechtsanwaltskanzlei. In diesem Sinne
ersuche ich um Zustimmung zu diesem
Vorschlag. (Beifall von Seiten der Fraktion
"Für Innsbruck")