Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.87

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3 Abwicklung des Voranschlages 2004
Vorlage des Voranschla- Über Beschluss der Verwaltungskommission vom 18.9.2003 wurde dem
ges 2004
Gemeinderat der Entwurf des Voranschlages für das Rechnungsjahr

2004 fristgerecht im Sinne des § 67 Abs. 1 GKUFG vorgelegt.
Gesamtbudget 2004

Dieser Jahresvoranschlag 2004 für das Sondervermögen der Krankenund Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck wurde unverändert als Untervoranschlag in den Haushaltsplan 2004 der
Stadtgemeinde Innsbruck übernommen. Im Budget 2004 war bei präliminierten Einnahmen in der Höhe von 7,6 Mio. und voraussichtlichen
Ausgaben im Betrag von € 8,1 Mio. ein Gebarungsabgang von € 0,5
Mio. veranschlagt.

Prognostizierte Gesamteinnahmen

Die Beiträge der Anspruchsberechtigten und die Zuwendungen der
Stadtgemeinde Innsbruck wurden mit insgesamt € 6,8 Mio. präliminiert.
Unter Berücksichtigung der Zinserträge und der Leistungsrückersätze
sowie der Einnahmen aus Beihilfen/Ausgleichszuschlägen beliefen sich
die prognostizierten Gesamteinnahmen im Jahr 2004 auf € 7,6 Mio. Mit
tatsächlichen Erträgen in der Höhe von € 5,9 Mio. blieb die Summe der
Einnahmen allerdings um € 1,7 Mio. hinter den Erwartungen.

Präliminierte Ausgaben

Die im Jahr 2004 präliminierten Ansätze auf der Ausgabenseite wurden
insgesamt um € 0,7 Mio. überschritten. Wesentlich beeinflusst wurde
diese Erhöhung der Ausgaben im Jahr 2004 durch den Umstand, dass
der Voranschlag 2004 bereits im August 2003 erstellt worden ist und
damals die einzelnen Ansätze realistischerweise auf der Basis der
Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre berechnet worden sind.
Allerdings wurde bekanntermaßen während des Rechnungsjahres 2004
das GKUFG in der Weise geändert, dass die KUF per 30.9.2004 aufgelöst worden ist. Das Bekannt werden dieser Gesetzesänderung durch
den Landesgesetzgeber hatte zur Folge, dass einzelne Leistungen vermehrt in Anspruch genommen und dadurch die präliminierten Durchschnittswerte überschritten worden sind.

Gesamtabweichung
2004

Die saldierten Mindereinnahmen und Mehrausgaben bewirkten schließlich eine Gesamtabweichung (Verschlechterung) im Betrag von € 2,5
Mio., die den ursprünglich budgetierten Gebarungsabgang im Jahr
2004 von € 0,5 Mio. auf € 3,0 Mio. erhöht hat. Das Sondervermögen
der KUF hat sich dadurch von € 4,3 Mio. per 31.12.2003 auf einen
Restbetrag von € 1,3 Mio. zum 31.12.2004 erheblich reduziert, was
einem Rückgang um 69,22 % gleichkommt.
4 Rechnungsabschlüsse 2004 und 2005

Vorlage des Rechnungs- Die Verwaltungskommission der KUF hat gemäß § 67 Abs. 2 GKUFG
abschlusses 2004
den Entwurf des Rechnungsabschlusses 2004 erstellt und dem Ge-

meinderat in seiner Sitzung vom 24.2.2005 fristgerecht zur Kenntnis
gebracht.

Zl. KA-635/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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