Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf
- S.88
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Gebarungsabgang 2004
Die Einnahmen im Bereich der KUF betrugen im Jahr 2004 € 5,8 Mio.
(2003: € 7,6 Mio.), während im gleichen Zeitraum Ausgaben in der
Höhe von € 8,8 Mio. (2003: € 8,2 Mio.) zu verzeichnen waren. Somit
ergab sich im Jahr 2004 ein Gebarungsabgang in der Höhe von € 3,0
Mio. (2003: € 0,6 Mio.), der durch Entnahme aus der gesetzlichen
Rücklage abgedeckt worden ist.
Rechnungsabschluss per Gemäß § 2 des Gesetzes vom 30.6.2004, LGBl. 70/2004, mit dem die
31.3.2005
KUF beendet und das Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970
geändert worden sind, verfiel mit 1.4.2005 das Sondervermögen nach
§ 3 GKUFG 1998 zu Gunsten des Haushaltes der Stadtgemeinde Innsbruck. Diesem Verfall hatte eine Aufstellung der Aktiva und Passiva, die
dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen war, vorauszugehen. In
Entsprechung dieser gesetzlichen Bestimmung hat die KUF einen Rechnungsabschluss per 31.3.2005 erstellt und sowohl dem Stadtsenat
(27.4.2005) als auch dem Gemeinderat (28.4.2005) zur Kenntnis gebracht.
Finanzvermögen
Im Finanzvermögen der Jahre 2004 und 2005 wurden Wertpapiere mit
€ 1,2 Mio. bzw. € 1,0 Mio. ausgewiesen; dabei handelt es sich um Miteigentumsanteile an mündelsicheren Rentenfonds, die bei zwei verschiedenen Geldinstituten angekauft worden sind. Mit dieser Veranlagungsform hat die Geschäftsstelle der KUF den Beschluss der Verwaltungskommission vom 18.9.2003, zu veranlagende Gelder ausschließlich in mündelsicheren österreichischen Wertpapierfonds anzulegen,
umgesetzt. Der Stand der Wertpapiere zum 31.12.2004 bzw. 31.3.2005
ist der Kontrollabteilung anhand der diesbezüglichen Depotauszüge
nachgewiesen worden.
Prüfung des
Giroguthabens
Die in den Rechnungsabschlüssen zum 31.12.2004 mit € 55.508,09 und
per 31.3.2005 in der Höhe von € 205.905,07 ausgewiesenen Guthabenstände auf dem Girokonto wurden der Kontrollabteilung durch die
Vorlage der betreffenden Kontoabschlüsse belegt. Die Prüfung des Giroguthabens zum Ende des Jahres 2004 und zum Zeitpunkt der Auflösung der KUF wurde ergänzt durch eine stichprobenartige Abstimmung
der Kontostände im Laufe des Rechnungsjahres 2005 und eine Verifizierung des Bankguthabens zum 31.12.2005; auch hier gab es keinen
Grund für eine Beanstandung.
Verzinsung des
Girogeldes
Im Zuge der Abstimmung dieses Bankkontos hat die Kontrollabteilung
auch die aktuelle Verzinsung des Girogeldes hinterfragt. Dabei zeigte
sich, dass die für das Girokonto eingeräumte Kondition mit jenem Zinssatz korrespondiert, welcher vom gleichen Geldinstitut für das von der
Stadthauptkasse verwaltete städtische Konto gewährt wird.
Rechnungsabschluss
zum 31.12.2005
Erwähnenswert ist, dass der Referent der Geschäftsstelle der KUF auf
freiwilliger Basis auch einen Rechnungsabschluss per 31.12.2005 erstellt hat. Diesem Jahresabschluss 2005 entnahm die Kontrollabteilung,
dass die Wertpapiere des Sondervermögens der KUF am 31.12.2005 in
unveränderter Höhe mit demselben Buchwert ausgewiesen waren, wie
Zl. KA-635/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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