Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf

- S.145

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Bezug auf die Gewährung von Sonderurlauben und Dienstfreistellungen
etc. geregelt worden. Mit einer weiteren, ebenfalls seit 1.9.2004 geltenden Betriebsvereinbarung ist die Festsetzung des Beginnes und Endes der täglichen Arbeitszeit, die Dauer und Lage der Arbeitspausen,
die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die
Rufbereitschaft geregelt worden.
Darüber hinaus hatte die OSVI im Zuge der Übernahme des Betriebes
des Landessportcenters mit 1.7.2004 die Arbeitsverhältnisse der dort
Beschäftigten im Sinne des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes
mit all ihren Rechten und Pflichten zu übernehmen. Die gehaltsrechtlichen Ansprüche dieses Bedienstetenkreises orientieren sich wiederum
am Dienstrecht der Vertragsbediensteten des Landes Tirol.
Resümierend ist festzuhalten, dass die Entlohnung der OSVIBediensteten auf der Grundlage einer Vielzahl unterschiedlicher Gehaltstabellen praktiziert wird. Dazu kommen noch mehrere
sondervertragliche Regelungen für diverse Bereichsleiter und den Geschäftsführer der Gesellschaft. Auch haben sich die Erwartungen der
Geschäftsführung, nämlich, dass ein Großteil der MitarbeiterInnen in
das neue Gehaltsschema optiert, nicht erfüllt. Zum Prüfungszeitpunkt
hatte keiner der in Frage kommenden Bediensteten von der Übertrittsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Insgesamt erfordert dies eine verhältnismäßig aufwändige Administration im Rahmen der Personalverwaltung bzw. Lohn- und Gehaltsverrechnung, wobei erst mittelfristig
(durch sukzessive Nachbesetzung von Personalabgängen) eine Änderung der Gegebenheiten zu erwarten sein wird.
Arbeitszeitregelung

Als für das Unternehmen nachteilig erweist sich aus der Sicht der Kontrollabteilung die derzeitige Arbeitszeitregelung. Die Lage der Normalarbeitszeit, die mit Ausnahme der Turnusdienste (Portiere, Eismeister)
den Zeitraum von Montag bis Freitag umfasst, ist für einen Veranstaltungsbetrieb wenig rationell und verursacht im Rahmen der vielfach
erforderlichen Wochenend- und Abendeinsätze samt den damit
verbundenen Aufbau- und Abbauarbeiten immer wieder erhebliche
Überstundenleistungen des Personals. In diesem Bereich sieht die Kontrollabteilung gewisse Handlungsspielräume, Maßnahmen in Richtung
einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung wie Verteilung der Normalarbeitszeit auf Montag bis Samstag oder stärkere Ausrichtung von
Dienstbeginn bzw. Dienstende auf die betrieblichen Erfordernisse ohne
regelmäßige „von/bis - Zeiten“ vorzusehen würden hier sicher zu einer
Kostenoptimierung beitragen.

Firmenpension

Mit Beschluss der Generalversammlung vom 9.8.2002 wurde dem damals im Amt befindlichen Geschäftsführer der OSVI im Hinblick auf die
bevorstehende Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit eine auf
Lebenszeit zustehende Firmenpension in der Höhe von € 714,64 (14
mal jährlich) zu Lasten der Gesellschaft zuerkannt. Zur Erhaltung ihrer
Wertbeständigkeit ist eine Wertsicherung entsprechend der Entwicklung eines Beamtenbezuges der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,

Zl. KA-518/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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