Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf
- S.57
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29.
IV 17660/2006
IISG 174/2006
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
einer Teilfläche von zirka 140 m2
aus dem Grundstück 3520/21,
vorgetragen in EZ 4782, Grundbuch 81111 Hötting, von der HIG
Grundstücksbesitz- und Verwaltungs GesmbH für den Ausbau
der Gramartstraße
Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 18.10.2006:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck,
vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG),
kauft von der HIG Grundstücksbesitzund Verwaltungs GesmbH, vertreten
durch Dr. Erich Knöpfler, die im vorliegenden Lageplan dargestellte Teilfläche von zirka 140 m2 aus dem
Grundstück 3520/21, vorgetragen in
EZ 4782, Grundbuch 81111 Hötting,
für den Ausbau der Gramartstraße.
2.
Der Kaufpreis, der in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird, ist
binnen vierzehn Tagen nach grundbücherlicher Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes zur Zahlung fällig.
3.
Die Übergabe und die Übernahme
der kaufgegenständlichen Teilfläche
hat lastenfrei zu erfolgen; die Verkäuferin nimmt zustimmend zur Kenntnis,
dass die abzutretende Teilfläche öffentliches Gut wird und daher von
jedermann zu den gleichen Bedingungen für Geh- und Fahrzwecke und
für die Verlegung von öffentlichen
Ver- und Entsorgungsleitungen benützt werden kann.
4.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang
mit diesem Rechtsgeschäft (einschließlich Kosten für die Teilungsplanerstellung, Vertragserrichtung
und Grunderwerbsteuer) übernimmt
die Stadtgemeinde Innsbruck.
5.
Zur näheren Vertragsregelung wird
die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) ermächtigt.
Der Ausbau der Gramartstraße war im
Gemeinderat immer ein bisschen ein
Reizwort. Hier geht es darum, dass die
GR-Sitzung 19.10.2006
Sache sinnvoll ist. Die Teilfläche von
140 m2 kann gerade jetzt erworben
werden, ohne dass es gleich heißt, dass
irgendetwas groß ausgebaut und erweitert
wird.
Warum ist diese Maßnahme sinnvoll? Es
werden dort in Zukunft mehrere Eigentümer das Sagen haben und der jetzige
Eigentümer wäre bereit, zum Preis von
rechts und links, wo wir schon Flächen
gekauft haben, dieses kleine Grundstück
zu verkaufen. Man ist in der Mag.-Abt. III,
Verkehrsplanung, der Ansicht, dass man
sich diese Teilfläche sichern möge, da
man dann bei einem möglichen Projekt die
Fläche in der Hand hat. Die Konditionen
werden in der nicht öffentlichen Sitzung
referiert.
GR Mag. Fritz: Ich muss dich Hilde, leider
berichtigen, weil die Gramartstraße
ausdrücklich in Punkt 1. des Beschlussantrages vermerkt ist. Wäre die Straße dort
nicht vermerkt, hätte ich kein Problem.
Dass man ein Grundstück, das zu einem
guten Preis verkauft wird, für den Fall,
dass man dort einmal etwas machen will,
sicherheitshalber beschafft, ist in Ordnung.
Das Grundstück gehört dann der Stadt
Innsbruck und wir haben nicht für nichts
ein Geld ausgegeben, sondern dem steht
ein Gegenwert gegenüber, der uns gehört.
Aber es steht leider im Punkt 1. des
Beschlussantrages, dass die Fläche für
den Ausbau der Gramartstraße verwendet
werden soll. Der Plan für den Ausbau der
Gramartstraße ist Bestandteil des Aktes.
Der Plan beruht auf einem Bebauungsplan
aus dem Jahre 1979, also nicht wirklich
der aktuellste Planungsstand für die
Hungerburg und sieht einen Straßenausbau vor. Wir sprechen jetzt nicht von der
Gegend zwischen dem Schulungsheim
der Arbeiterkammer Tirol (AK), dem
Tennisplatz, dem Parkplatz und der
Feuerwehr, wo die Straße relativ groß
ausgebaut ist und auch entsprechenden
Parkraum für den Ausflugsverkehr enthält,
sondern wir diskutieren über den Bereich
weiter westlich. Dort haben sich die Leute
seit unzähligen Jahren angewöhnt, da es
dort viele Fußgänger für das Naherholungsgebiet gibt, mit dem Auto langsam zu
fahren. In Wahrheit haben auf der Straße
die Fußgänger, die in Richtung Gramart
wandern, Vorrang. Die Leute, die dort