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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.21

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26.

III 4595/2003
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B3, Höttinger Au, Bereich zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger
Au, Layrstraße, Fischnalerstraße
und Prandtauerufer, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006 (2. Entwurf)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt im Original bei.
Alle geäußerten Einsprüche beziehen sich
insbesondere sowohl auf den Ergänzenden Bebauungsplanenwurf Nr. HA - B3/1
als auch auf den für diesen Bereich
aufgelegten jedoch nicht weiter verfolgten
Flächenwidmungsplanentwurf Nr. HA F19. Die Stellungnahmen werden im
entsprechenden Bericht zum Ergänzenden
Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3/1
behandelt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis),
die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B3,
Höttinger Au, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Prandtauerufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006 (2. Entwurf),
zu beschließen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
Ich darf mich gleich als Debattenredner
melden, um ergänzend Informationen zur
Stimmenthaltung zu geben:
Die Punkte e) und f) beinhalten das
Projekt der ZIMA Wohn- und Projektmanagement GesmbH in der Höttinger Au,
wo nicht nur ich, sondern unsere Fraktion,
sich bisher immer gegen diese massive
Bebauung ausgesprochen hat.
Dieser Plan beinhaltet jetzt aber auch ein
anderes Projekt, und zwar das BischofPaulus-Rusch-Heim, Studentenheim der
Diözese Innsbruck, für das wir uns immer
ausgesprochen haben. Uns wäre natürlich
lieber gewesen, wenn es eine Trennung
dieses Planes in zwei Abschnitten
gegeben hätte, um hier auch eine klare
Position beziehen zu können.
GR-Sitzung 23.11.2006

Jetzt sind wir in einer Situation, dass wir
ein Projekt bisher kontinuierlich abgelehnt
haben und ein Projekt unterstützen wollen.
Man könnte natürlich theoretisch das
Projekt absetzen und zwei getrennte
Bereiche machen, was aber das Projekt
des Bischof-Paulus-Rusch-Heimes,
Studentenheim der Diözese Innsbruck,
verzögern würde.
Daher sind wir nach Beratungen zum
Entschluss gekommen, dass wir uns in
Anbetracht der Situation der Stimme
enthalten.
GR Heis: Die FPÖ enthält sich bei den
Punkten e) und f) der Stimme.
GR Wanker: Ich bitte, die Stimmenthaltung für die Punkte e) und f) vorzumerken.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
GR Ing. Krulis, GR Wanker, GR Dr.
Waibel, GR Pfeifer und FPÖ; 7 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
13.11.2006 wird angenommen.

27.

III 4596/2003
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B3/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Prandtauerufer, exklusive Gpn. 1570/7, 1574/4 und
.1831, KG Hötting, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006 (2. Entwurf)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum ersten
Entwurf eingegangen, in welcher gegen
Bauhöhenfestlegungen Einspruch erhoben
wurde. Zwei weitere Stellungnahmen der
Landesstraßenverwaltung wurden zum
zeitlich nachfolgenden Entwurf des
Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F19
eingebracht, die auch auf Festlegungen im
Bebauungsplanentwurf Bezug nehmen.
Die Landesstraßenverwaltung spricht sich
darin aus verkehrstechnischer Sicht gegen
die geplante Errichtung eines Kreisverkehrs aus. Die Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
Im vorliegenden zweiten Entwurf werden
die genannten Einwendungen berücksich-