Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf
- S.22
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tigt und die Festlegungen dem TROG
2006 entsprechend adaptiert. Alle
weiteren Festlegungen wurden weitgehend aus dem ersten Entwurf übernommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis):
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
GR Ing. Krulis, GR Wanker, GR Dr.
Waibel, GR Pfeifer und FPÖ; 7 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
13.11.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B3/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Prandtauerufer,
exklusive Gpn. 1570/7, 1574/4 und .1831,
KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2001 (2. Entwurf), wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
28.
III 6706/2006
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM - B9/3,
Sieglanger, Bereich Weingartnerstraße 13, (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SM - B9/1,
Zeichn. Nr. 3531), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich melde hier
Stimmenthaltung an.
GR Pfeifer: Ich melde ebenfalls Stimmenthaltung an.
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig
(bei Stimmenthaltung von StR
Mag. Oppitz-Plörer):
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SM - B9/1, Zeichn. Nr. 3531), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Hier geht es um eine geringfügige
Adaptierung bei einem Einfamilienhaus.
29.
III 6707/2006
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B1a/1,
Igls, Bereich Gpn. 332, 325/1,
1000 und teilweise 960 und 991
sowie 177/9 und teilweise 176
und 959, alle KG Igls (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG - B1a, 3. Entwurf, Zeichn.
Nr. 3666) gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.11.2006:
Antrag des Bauausschusses vom
13.11.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B1a/1, Igls,
Bereich Gpn. 332, 325/1, 1000 und
teilweise 960 und 991 sowie 177/9 und
teilweise 176 und 959, alle KG Igls (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG B1a, 3. Entwurf, Zeichn. Nr. 3666), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM - B9/3,
Sieglanger, Bereich Weingartnerstraße 13
Bei diesem Projekt geht es darum, dass
das Parkhotel Kurzentrum Igls geringfügige Erweiterungen machen und unter
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von StR Mag. Oppitz-Plörer und GR
Pfeifer; 2 Stimmen):
GR-Sitzung 23.11.2006