Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.24

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- 731 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.11.2006:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. RE
- F5, Pradl - Reichenau, Bereich zwischen
Reichenauer Straße, General-EccherStraße, Sillmündung und Inn (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/ev, Zeichn. Nr. 2586), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.
Hier geht es um die Bebauung des Areals
der ehemaligen Lodenfabrik. Dieses
Projekt wurde schon mehrmals im
Gemeinderat vorgestellt. Ich möchte nur
sagen, dass es insgesamt ein sehr
schönes Projekt mit sehr vielen neuen
Wohnungen, aber auch mit einer deutlichen Erweiterung der Freiflächen in
Richtung Inn wird.
Bgm. Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Dem kann ich nur zustimmen.

32.

III 6709/2006
Erlassung einer Bausperre,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher
Bereich Bruneckerstraße, gemäß
§ 69 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Erlassung einer Bausperre, Innsbruck Innenstadt, östlicher Bereich Bruneckerstraße, gemäß § 69 Abs. 2 TROG 2006,
zu beschließen.
Hier geht es um dieses Eckgrundstück in
der Bruneckerstraße. Diese Bausperre
wird deshalb notwendig, da dieses Projekt
an einen privaten Investor im Zuge eines
Gegengeschäftes verkauft wird und dieses
Grundstück im Erdgeschoß mögliche
Bereiche für die Umsetzung der Regionalbahn benötigt.
Die Mitglieder des Bauausschusses sind
grundsätzlich nie erfreut, wenn Bausperren zu erlassen sind, aber in diesem Fall
ist es eine Notwendigkeit. Denn wenn man
das nicht macht und für die Regionalbahn
GR-Sitzung 23.11.2006

in diesem Bereich Fläche benötigen
würde, könnte man das nicht mehr
umsetzen und die Regionalbahn wäre im
Stadtbereich gestorben bzw. es würde das
gesamte Projekt dadurch in Frage gestellt
werden.
Der Bauausschuss hat aber auch in einer
internen Diskussion klar festgestellt, dass
das nicht eine Maßnahme gegen den
Käufer ist. Wir hoffen, dass es hier von
Seiten der planenden Stellen rasch zu
einer klaren Linienführung mit Berechnungen des Platzbedarfes kommt, damit ganz
klare Rechts- und Planungssicherheit für
alle Seiten gegeben sein wird.
GR Mag. Kogler: Nicht nur die Mitglieder
des Bauausschusses, sondern auch
Mitglieder des Gemeinderates haben sehr
große Bedenken, wenn es um Bausperren
geht. Insbesondere wir vom Liberalen
Innsbruck sehen das als staatliche
Zwangsmaßnahme und massiven Eingriff
in das Eigentum. Daher können wir aus
prinzipiellen Überlegungen einer Bausperre nicht zustimmen.
Der zweite Punkt, die Regionalbahn,
wurde ebenfalls angesprochen. Ich war
immer schon gegen die Regionalbahn in
dieser Form und daher werden wir aus
inhaltlichen Überlegungen, was die
Regionalbahn betrifft, hier nicht zustimmen. Wir sind der Auffassung, dass eine
Regionalbahn insbesondere auf der ÖBBLinie ein wesentlich effektiveres und über
die Stadtgrenzen weit hinaus brauchbareres System als die Regionalbahn in der
jetzigen Form wäre.
Aus diesen zwei Erwägungen können wir
hier nicht zustimmen.
GR Mag. Fritz: Ich beginne jetzt ganz
bestimmt keine Debatte zum Regionalbahnkonzept, nur möchte ich den grundsätzlichen Einwand der Fraktion Liberales
Innsbruck so nicht im Raum stehen
lassen.
Erstens, ist eine Bausperre Bestandteil
des Österreichischen Rechts. Das ist
ausdrücklich vom Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) vorgesehen und ist also
keine Willkürmaßnahme des Gemeinderates. Es ist dies ein im Gesetz vorgesehenes Planungsinstrument zur Durchsetzung
von Planungsabsichten, das noch dazu in