Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf
- S.25
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seiner Gültigkeit auf ein Jahr eingeschränkt ist und auch in seiner Anwendbarkeit ganz bestimmte gesetzlich
determinierte Voraussetzungen hat. Das
heißt, dass das kein willkürlicher Eingriff in
das Privateigentum ist.
Es ist sehr wohl ein Eingriff in das
Privateigentum, aber das ist die gesamte
Raumordnung. Im öffentlichen Interesse
haben gewählte Mandatarinnen bzw.
Mandatare über die örtliche Raumordnung
wieder nach gesetzlich festgelegten
Parametern - die stehen alle im Paragraphen des Tiroler Raumordnungsgesetzes
(TROG) - über die Aufgaben und Ziele der
örtlichen Raumordnung Beschlüsse zu
fassen und Verordnungen zu erlassen, die
regeln, was ein rechtmäßiger Grundeigentümer rechtmäßig mit seinem Eigentum
machen kann. Das ist richtig!
Dieser Eingriff ist sozusagen von der
Verfassung vorgesehen. Es kann nicht
unter allen Umständen jeder Eigentümer
mit seinem Eigentum machen, was immer
er will, sondern er hat sich im Rahmen
öffentlich rechtlicher Grundsätze - in
diesem Fall der Tiroler Raumordnung - zu
bewegen.
Das jetzt einfach als einen ungerechtfertigten Eingriff in das Privateigentum hinzustellen, ist bitte nicht liberal, sondern
bestenfalls anarchistisch.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Es
gibt den Begriff der Gemeinnützigkeit des
Eigentums und in diesem Sinne legt auch
die Raumordnung entsprechende Bestimmungen fest.
GR Heis: Auch meine Fraktion sieht hier
einen massiven Eingriff in das private
Eigentum. GR Mag. Fritz hat jedoch
angedeutet, dass nach einem Jahr diese
Bausperre aufgehoben werden muss.
Wir werden uns daher bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten, obwohl wir es
nicht goutieren, dass durch eine Bausperre ein massiver Eingriff in das private
Eigentum erfolgt. Die gesetzliche Lage ist
leider so und daher werden wir uns der
Stimme enthalten.
GR Ing. Krulis (als Debattenredner): Zum
Unterschied von anderen Bausperren, die
wir teilweise im Bauausschuss hatten, hat
der Käufer dieser Liegenschaft vor dem
GR-Sitzung 23.11.2006
Kauf gewusst hat, dass hier eine Bausperre kommen wird, die ihn auch nicht bei
seinen weiteren derzeitigen Planungen
behindert. Ich sage jetzt ganz bewusst,
dass dies der große Unterschied ist.
Wir haben bisher keine Bausperre
gebraucht, weil dies im Eigentum der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) ist. Der Käufer hat ganz genau
gewusst, dass dort eine Bausperre
erlassen wird. Es ist nicht so, dass er die
Katze im Sack gekauft und gesagt hat,
dass er bereits ein fertiges Projekt in der
Schublade hat und morgen gleich damit
beginnen will, er aber durch diese
Bausperre blockiert wird und ihm dadurch
ein finanzieller Schaden entsteht.
Es würde uns alle freuen, wenn es kein
Jahr braucht, bis diese Bausperre
aufgehoben wird. Ich glaube, dass das
notwendig ist, denn wenn wir dort eine
Regionalbahn führen, kann man die
Radien festlegen und ganz klar den
benötigten Flächenbedarf definieren. Das
wollte ich als Information ergänzend
sagen, damit sich die FPÖ und das
Liberale Innsbruck etwas leichter tun, sich
möglicherweise vielleicht doch diesem
Beschluss anzuschließen, wobei ich mir
das nicht ernsthaft erwarte.
GR Psaier: Auf die Wortmeldung von GR
Mag. Fritz replizierend muss ich sagen,
dass eine Bausperre sehr wohl geregelt ist
und wir auch keine Anarchie wollen. Nur
diese Bausperre muss nicht sein, da noch
niemand von uns allen weiß, wo diese
Regionalbahn jemals fahren wird.
Wenn man das ernst nehmen würde,
müsste man die halbe Stadt mit einer
Bausperre belegen. Wenn möglicherweise
die Regionalbahn in drei Wochen nach
den Planungen des Landes Tirol fünf
Straßen weiter fährt, dann müssten wir
dort auch eine Bausperre erlassen.
Ein zweites Argument war, dass man den
Bebauungsplan nicht angepasst hat. Man
hätte seit dem Jahr 1974 Zeit gehabt,
diesen Bebauungsplan dahingehend
anzupassen, dass die Höhen entsprechend den anderen umliegenden Objekten
stimmig sind, was man jedoch versäumt
hat. Jetzt zu sagen, dass man nicht
dazugekommen ist und daher schnell eine
Bausperre verhängen muss, damit man