Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.130
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Motive nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen und ihre
Gewährung aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß erscheint. Es wurde daher empfohlen, die Beibehaltung dieser Zulage zu überdenken.
Dazu wurde mitgeteilt, dass es eine Neuzuerkennung seit Jahren nicht
mehr gebe. Die Zulage jenen, jährlich weniger werdenden und ausschließlich weiblichen Bezieherinnen abzuerkennen sei rechtlich nicht
unproblematisch und unabhängig davon auch nicht beabsichtigt.
Schuldenstand
Der zu Jahresbeginn 2005 ausgewiesene Schuldenstand in der Höhe
von € 28,7 Mio. konnte durch planmäßige Tilgungen (ohne Zinsen und
Nebenkosten) bis zum 31.12.2005 auf ein Ausmaß von € 25,0 Mio.
reduziert werden. Im Haushaltsjahr 2005 gab es keine Neuaufnahmen,
weshalb sich der Schuldenstand im Vergleich zum Jahr 2004 exakt um
die Höhe der Tilgung 2005 verringert hat.
Entwicklung des
Schuldenstandes
Betrachtet man die Entwicklung des Schuldenstandes im Jahr 2005
differenzierter, und zwar nach den Schuldenarten mit ihren unterschiedlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck, das heißt nach der Bedeckung des Schuldendienstes, so zeigt
sich, dass der Schuldenstand im Jahr 2005 nur bei der Schuldenart 4 –
allerdings nicht durch eine Neuaufnahme, sondern nur durch eine interne Berichtigung – angestiegen ist und bei den Schuldenarten 1 und
2 verkleinert werden konnte, wobei der größte Rückgang bei der den
öffentlichen Haushalt am meisten belastenden Schuldenart 1 zu verzeichnen war.
Kapitaltilgung und
Zinsen
Der in den vergangenen Jahren festgestellte konstante Rückgang sowohl der Höhe der Kapitaltilgung als auch der Belastung aus Zinsen
plus Nebenkosten hat auch im Jahr 2005 angehalten.
Pro-Kopf-Verschuldung
Im dreijährigen Zeitvergleich (2003 bis 2005) ist der Schuldenstand um
€ 7.217,4 Tsd., das entspricht 22,4 %, gesunken. Analog dazu hat sich
auch die Pro-Kopf-Verschuldung von € 0,24 Tsd. im Jahr 2003 auf
€ 0,18 Tsd. im Jahr 2005 reduziert, was einer Verbesserung um € 0,06
Tsd. bzw. 25,0 % entspricht.
Vergleich Schuldendienst mit „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“
Ein Vergleich des Schuldendienstes mit den „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ zeigte, dass im Jahr 2005 rechnerisch 5,9 % der „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ für den Schuldendienst aufgewendet
worden sind. Das bedeutet, dass auch hier eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren (2003: 11,1 %; 2004: 7,3 %) eingetreten ist.
Verpflichtungen aus
Immobilienleasing
Im Jahr 2005 gab es bei den Verpflichtungen aus Immobilienleasing
keine Neuaufnahmen und daher nur eine Fortführung der Verpflichtungen aus den Vorjahren. An Aufwendungen waren hiefür € 0,4 Mio. zu
leisten.
Finanzausgleich
Mit Datum 1.1.2005 ist das neue Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige
finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen wurden, in Kraft
getreten.
ZI. KA-11534/2006
des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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