Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.131
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Darin sind u.a. wesentliche Neuregelungen im Zusammenhang mit den
Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben für die Stadtgemeinde Innsbruck enthalten. Betroffen haben diese Änderungen vor allem die Bereiche des
abgestuften Bevölkerungsschlüssels, die Regelung des Sockelbetrages,
die Bedarfszuweisungen, die Zuordnung von Ausschließlichen Bundesabgaben zu Gemeinschaftlichen Bundesabgaben, usw.
In Summe wurden an Ausschließlichen Gemeindeabgaben, Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben und Bedarfszuweisungen
für das Jahr 2005 rd. € 193,7 Mio. vorgeschrieben.
Ausschließliche
Gemeindeabgaben
An „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ ist im Prüfungsjahr ein Betrag
in Höhe von € 71,1 Mio. vorgeschrieben worden. Gegenüber dem Präliminare von € 68,3 Mio. waren daher Mehreinnahmen in Höhe von
€ 2,8 Mio. bzw. 4,16 % zu verzeichnen. Ein Vergleich der im Jahr 2004
ausgewiesenen Vorschreibungen an „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ in der Höhe von € 71,3 Mio. mit den im Jahr 2005 vorgeschriebenen „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ zeigte Mindereinnahmen um
rund € 0,2 Mio. bzw. 0,3 %.
Die Kontrollabteilung stellte hierzu fest, dass die Interessentenbeiträge
wie in den Vorjahren unter dem TA „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ ausgewiesen worden sind und erinnerte erneut an die Bestimmungen der VRV, wonach gem. § 8 VRV die Interessentenbeiträge
unter dem jeweiligen Teilabschnitt zu verbuchen sind.
Im Rahmen der Prüfung der Nebenansprüche empfahl die Kontrollabteilung Zinsen auf der Postengruppe 823 „Zinsen“ und Kostenersätze
auf der Postengruppe 817 „Kostenersätze“ zu vereinnahmen. In ihrer
Stellungnahme dazu teilte die MA IV mit, dass der Empfehlung der
Kontrollabteilung bereits nachgekommen und entsprechende Postengruppen errichtet worden sind.
Benützungsgebühren
Neben den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat die Stadt Innsbruck
im Jahr 2005 Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und –anlagen mit einem Betrag von gesamt € 16,4 Mio. vorgeschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr waren Mehreinnahmen in Höhe von
€ 88,0 Tsd. bzw. 0,54 % zu verzeichnen.
Benützungsgebühren
Kanalanschluss
Im eben genannten Betrag sind auch die „Benützungsgebühren Kanalanschluss“ (€ 359,4 Tsd.) enthalten. Nach Meinung der Kontrollabteilung handelt es sich hierbei um einen Interessentenbeitrag, der zu den
Kosten der Herstellung öffentlicher Kanalisationsanlagen erhoben wird
bzw. wurde.
Diese Einnahmequelle erfährt eine jährliche Verminderung, da mit
Stichtag 31.12.2001 die Rechte der Festsetzung und Einhebung der
Abwasserbeseitigungs- und Kanalanschlussentgelte der IKB AG übertragen worden sind.
ZI. KA-11534/2006
des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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