Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.121

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COME-Inn Gastro GmbH Die COME-Inn Gastro GmbH wurde 2005 zur Bewältigung der gastro-

nomischen Anforderungen in den von der Gesellschaft geführten Betriebsstätten und Veranstaltungsräumen gegründet, wovon die COME
einen Stammkapitalanteil von € 26,2 Tsd. hielt.
Wertpapiere

Die Wertpapiere des Anlagevermögens hatten zum Jahresultimo 2005
einen Buchwert von € 58,4 Tsd. Ihr Bestand ist durch den entsprechenden Depotauszug nachgewiesen worden.
Ursprünglich hatte die Messe zur Bedeckung der Abfertigungs- und
Pensionsrückstellung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Wertpapiere
im Nennwert von € 390,2 Tsd. angekauft. Bis zum Fusionsstichtag
31.12.2003 mussten infolge der allgemeinen negativen Kapitalmarktentwicklung beträchtliche Kursverluste hingenommen werden. Obwohl
ein Abstoßen der Wertpapiere wegen der im weiteren Veranlagungsverlauf eingetretenen positiven Entwicklung nicht vorrangig erschien
und die Prognosen eine weitere Wertsteigerung haben erwarten lassen, entschloss sich die Gesellschaft aus Liquiditätsgründen im Zusammenhang mit der Dachsanierung der Messehalle 2 zur
Veräußerung von Wertpapieren mit einem seinerzeitigen Anschaffungswert in Höhe von € 305,3 Tsd. Der Erlös hiefür belief sich auf
€ 297,5 Tsd.

Kassenbestand

Die Richtigkeit des zum 31.12.2005 bilanzierten Kassenbestandes in
Höhe von € 7.266,67 wurde der Kontrollabteilung durch die entsprechenden Eintragungen im jeweiligen Kassabuch nachgewiesen. Die
dabei ermittelten Geldbestände stimmten mit den Endsalden der
Hauptbuchkonten überein.

Kassaprüfung

Die Kontrollabteilung überprüfte im Zuge einer unvermuteten Revision
die Ordnungsmäßigkeit der Führung der Hauptkassa Congress sowie
der Hauptkassa Messe. Die dabei ermittelten bargeldmäßigen Iststände
korrespondierten in beiden Fällen mit den errechneten Sollständen.

Belegprüfung

Eine ergänzende stichprobenhafte Prüfung der Belegsammlung bzw.
der Kassabücher 2005 bis zum Prüfungszeitpunkt November 2006
führte zu einigen Feststellungen, deren Berücksichtigung die COME
noch während der Prüfung zusicherte.

Deckungssumme
Kasseninhalt

Die Deckungssumme sowohl für den Kasseninhalt als auch für die Beraubung eines Kassenboten wurde bei der Hauptkassa Messe fallweise
während der Messezeiten überschritten. In diesem Zusammenhang
merkte die Kontrollabteilung an, dass die in der „Dienstanordnung zur
Kassenführung“ festgelegte Bargeldbestand-Obergrenze für die
Hauptmessezeiten während dieser Zeiträume zum überwiegenden Teil
nicht eingehalten worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, entweder den Bargeldbestand jeweils so
rechtzeitig abzuführen, dass der Versicherungsschutz immer

Zl. KA-16081/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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