Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.179
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Textziffer
Die neuerliche Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen des Follow up 2005 über die
in diesem Zusammenhang getroffenen Veranlassungen hat ergeben, dass sowohl die
Anzahl als auch der Bedarf an Autoabstellplätzen für die MitarbeiterInnen der Kindergärten und Schülerhorte in Bereichen, die der Parkraumbewirtschaftung unterliegen,
erhoben worden sind. Allerdings wollte das Amt hier analog des Amtes für Erziehung,
Bildung und Gesellschaft vorgehen, um eine einheitliche Beurteilung der Stellflächen
sicherzustellen. Dort werden zwei Drittel der vereinnahmten Gelder für die kostenpflichtigen Parkflächen wieder refundiert. Eine objektive Vorgangsweise sollte dadurch erzielt werden, dass eine fachkundige Person die verfügbaren Stellflächen pro
Betrieb ermittelt. Das Amt sicherte diesbezüglich magistratsinterne Gespräche zu, um
eine Lösung zu finden. In diesem Zusammenhang wurde angemerkt, dass z.B., die
Schulen, die eng mit den Kindergärten und Schülerhorten kooperieren, drei Stellflächen unentgeltlich benutzen könnten. Auch sollte die besondere Situation der Bildungseinrichtungen berücksichtigt werden (Kindergarten - Zubringer-/Abholzonen).
Jedenfalls bekundete das Amt seine Bestrebungen, hier eine möglichst gerechte Vorgangsweise unter Einhaltung der fiskalischen Vorgaben im Hinblick auf die spezielle
Situation sicherzustellen.
Im Rahmen der Follow up-Einschau 2006 wurde vom Amt für Kinder- und Jugendbetreuung mitgeteilt, dass jene Bediensteten, denen vom Dienstgeber ein Parkplatz
zur Verfügung gestellt worden ist, erhoben und der Besoldung im April 2006 zwecks
Vornahme der Sachbezugsbewertung gemeldet worden seien. Davon betroffen seien
17 MitarbeiterInnen. BenutzerInnen von angemieteten Tiefgaragenplätzen (dzt. insgesamt 12) würden, unbeschadet, ob sich ringsum eine Kurzparkzone befinde oder
nicht, einen mtl. Kostenbeitrag in Höhe von € 12,11 bezahlen. Die Verrechnung erfolge ebenso über den Bezugsnachweis und würde dem Amt über die Vp.
2.240000.824200 – Kostenstelle 5710001 gutgeschrieben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Mit der Ausgliederung der städt. Immobilien sind die Kindergärten und Horte in das
Eigentum der IIG & Co KEG übergegangen. Die in diesem Zusammenhang mit der
Stadt als Nutzer der einzelnen Objekte abgeschlossenen Mietverträge berechtigen die
Stadtgemeinde zwar, die auf den Liegenschaften befindlichen Parkplätze eigenverantwortlich der jeweiligen Kindergarten- und Hortleitung bzw. dem dort tätigen Personal zu überlassen. Nicht klar geregelt ist allerdings, ob dies auch hinsichtlich von
div. Einrichtungen allfällig im selben Objekt genutzten Tiefgaragenabstellplätzen gilt.
Es wurde deshalb empfohlen, bei der IIG & Co KEG bzw. der IISG die Notwendigkeit
eigener Nutzungsvereinbarungen zu hinterfragen. In jenen Fällen, wo für Kindergärten oder Horte in unmittelbarer Nähe der Einrichtungen eigens Stellplätze angemietet
worden sind, hielt die Kontrollabteilung den Abschluss separater Vereinbarungen auf
jeden Fall für erforderlich.
Anlässlich der Follow up-Einschau 2005 hat das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung
erklärt, dass die angesprochenen Stellflächen sofort ermittelt worden seien. In Bildungseinrichtungen, wo ein Parkplatz angemietet werden müsse, würden in nächster
Zeit mit den Betroffenen Gespräche geführt und entsprechende Nutzungsvereinbarungen ausgearbeitet werden. Hinsichtlich des Kostenbeitrages für diese Stellflächen,
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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