Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.180
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die für einen reibungslosen Betrieb benötigt würden, wäre es wünschenswert, diesen
aus verschiedenen sozial-pädagogischen Erwägungen nicht wesentlich anders zu dotieren, als jenen für andere Stellflächen.
Zum Ausgang der Sache befragt, hat das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung
nunmehr berichtet, dass seit April 2006 für alle benutzten Tiefgaragenplätze ein entsprechendes Entgelt (€ 12,11 mtl.) verrechnet werde. Die Anzahl dieser Plätze sei
seinerzeit für einen ordnungsgemäßen Betrieb erhoben und festgesetzt worden. Es
werde als sinnvoll und zielführend erachtet, wenn diese Flächen als integrierter Bestandteil zur jeweiligen Einrichtung gelten. Damit sei gewährleistet, dass vertragliche
Bindungen keinesfalls über die Beschäftigungsdauer hinaus (etwa bei Kündigung oder
Versetzung) aufrecht bleiben.
Ergänzende Recherchen der Kontrollabteilung bezüglich der Notwendigkeit eigener
Nutzungsvereinbarungen haben ergeben, dass diese Frage noch offen war.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Im Zuge dieser Prüfung hat die Kontrollabteilung auch festgestellt, dass in div. Kindergärten Räumlichkeiten von Betriebsfremden wie Vereinen und Privatpersonen benützt werden. Da mit keinem dieser Nutzer diesbezüglich Vereinbarungen abgeschlossen worden waren und sich überdies in den für die betreffenden Objekte bestehenden Mietverträgen kein entsprechender Hinweis fand, hat die Kontrollabteilung
empfohlen, die Kostentragung der auf diese Räume entfallenden Mietzinsanteile bzw.
Betriebs- und Heizkosten mit der IIG & Co KEG als Vermieterin abzuklären. Im Anhörungsverfahren wurde zugesichert, dieser Empfehlung umgehend nachzukommen.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2005 gab das Amt für Kinder- und
Jugendbetreuung bekannt, dass eine sofort veranlasste Überprüfung ergeben habe,
dass die letzten Mietvorschreibungen im Kindergarten- und Hortbereich 2002 ergangen seien. Es werde daher ein Gespräch mit dem Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft stattfinden, um die Istsituation zu ergründen und darzulegen.
Auf die Anfrage der Kontrollabteilung, inwieweit diesbezüglich ein Ergebnis erzielt
worden ist, erklärte das betreffende Amt, dass alle seit Schaffung des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung eingelangten Ansuchen um Raumüberlassung zuständigkeitshalber der IIG als Eigentümerin der Objekte und zuständiger Stelle für die hiefür
benötigten Schulwarte- oder Hausmeisterdienste übermittelt worden seien und diese
auch die entsprechenden Benutzungsvereinbarungen mit den Antragstellern treffe. In
der Regel würden Räumlichkeiten selbstverständlich nur entgeltlich überlassen werden. Als Ausnahme sollten aber wie analog bei den Schulgebäuden weiterhin unentgeltliche Überlassungen von Bewegungsräumen für Sportvereine bzw. Räume zur
ausschließlichen Nutzung in kultureller und fortbildnerischer Hinsicht durch Vereine
und Organisationen möglich sein. Aus entgeltlichen Raumüberlassungen erhalte die
Stadt aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der IISG die Einnahmen überwiesen.
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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