Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.197
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Eine Kopie der entsprechenden Korrekturbuchung wurde der Kontrollabteilung in der
Zwischenzeit übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
5.3 Bericht über Belegkontrollen III. Quartal 2006
Aufgegriffen wurden die Empfehlungen aus dem Bericht über Belegkontrollen im
III. Quartal 2006 vom 13.11.2006, Zl. KA-17536/2006.
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Bei einer Belegkontrolle wurde eine Rechnung über erbrachte Teilleistungen einer
Kommunikationsmanagement GmbH. betreffend das „Kommunikationskonzept zur
Imagestärkung – Paket I“ für die städt. Schülerhorte geprüft. Die Rechnung samt
beigeschlossenem detailliertem Stundennachweis betraf die Leistungen für die Monate April bis Juni 2006.
Bei der Durchsicht dieses Stundennachweises hat die Kontrollabteilung festgestellt,
dass für die von zwei Personen an einem Tag geleistete Arbeitszeit irrtümlich je 3,5
anstatt 3,0 Stunden berechnet wurden. In Bezug auf die Gesamtsumme ergab dies
eine Differenz von € 95,00 zu Lasten der Stadtgemeinde Innsbruck.
Die Kontrollabteilung empfahl dem zuständigen Sachbearbeiter, mit der betreffenden
Firma eine Gutschrift zu Gunsten der Stadtgemeinde Innsbruck über € 95,00 zu vereinbaren.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die betroffene Dienststelle mit, dass bezüglich der falschen Stundenabrechnung bereits reagiert worden sei. Der irrtümlich verrechnete Betrag von € 95,00 wird der Stadt Innsbruck bei der nächsten Rechnung
abgezogen werden.
Als Nachweis der Erledigung wurde der Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up-Einschau die entsprechende Rechnung, in der die Gutschrift über € 95,00 berücksichtigt worden ist, in Kopie übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Prüfung einer Auszahlungsanordnung betraf die von der IISG durchgeführten
Transporte für div. städt. Volksschulen und enthielt eine Aufstellung über die Personal- und Materialkosten, die Inanspruchnahme von Fremdleistungen sowie die Fahrzeugkosten.
Eine Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter in Bezug auf das Vorhandensein
von detaillierten Stundennachweisen im Hinblick auf eine Überprüfung der Richtigkeit
der verrechneten Leistungen hat ergeben, dass zum Einen Aufzeichnungen über die
geleisteten Stunden bisher nicht verlangt worden sind und zum Andern auch keine
Informationen über die einzelnen Stundensätze, die zur Anwendung kommen, vorhanden waren.
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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