Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.198
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Um zukünftig die rechnerische Richtigkeit gewährleisten zu können, empfahl die Kontrollabteilung in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, dass im Zuge der
Rechnungslegung nunmehr auch die entsprechenden Stundenaufzeichnungen angefordert werden sollten. Im damaligen Anhörungsverfahren versicherte die zuständige
Dienststelle, dass zukünftig bei jeder Rechnung der IISG eine detaillierte Stundenaufzeichnung über die erfolgten Transportleistungen angefordert werden würde.
In der Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2006 wurde von der Fachdienststelle
mitgeteilt, dass die betreffenden Stundenaufzeichnungen nunmehr angefordert würden. Als Bestätigung dazu wurde ein derartiger Detailnachweis in Kopie übermittelt.
Weiters wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass eine Umstellung der
Rechnungslegung seitens der IISG für eine noch bessere nachprüfende Kontrolle der
einzelnen Rechnungen in Bearbeitung sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zur Überprüfung durch die Kontrollabteilung gelangte eine Auszahlungsanordnung
der MA V, Sportamt. Es handelte sich dabei um die Anweisung einer Rechnung für die
Kosten der Verlegung eines PVC-Bodens im auf dem Areal des Freibades Tivoli befindlichen Verbandsgebäude des Tiroler Landesschwimmverbandes. Der zu zahlende
Betrag ist zu Lasten der Vp. 1/262000-614000 – „Sportplätze Instandhaltung Gebäude“ eingewiesen worden.
Im Zuge einer Besichtigung der ausgeführten Arbeiten, welche im Übrigen zu keiner
Beanstandung Anlass gaben, wurde, abgesehen vom Fehlen einer entsprechenden
Nutzungsvereinbarung, folgende Problematik in Bezug auf die Instandhaltung
augenscheinlich. Das gegenständliche Gebäude steht auf einer im Eigentum der
Stadtgemeinde Innsbruck befindlichen Liegenschaft, deren Fläche mit Vertrag vom
29.4.1996 von der IKB AG in Miete genommen worden ist. Nach Meinung des für das
Vertragswesen zuständigen Bereichsleiter der Rechtsabteilung der IIG u. Co KEG wäre im Rahmen der Begründung des Mietverhältnisses auch die Instandhaltungspflicht
des in Rede stehenden Gebäudes auf die IKB AG übergegangen und sei dies auch aus
den einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bildenden Lageplänen ersichtlich.
Nachdem jedoch die IKB AG im Jahr 1999 im Vorfeld der Ausrichtung der Seniorenschwimmeuropameisterschaft eine Kostenübernahme unbedingt erforderlicher Sanierungsmaßnahmen am Mehrzweckgebäude wegen des aufrechten Eigentumsrechtes der Stadtgemeinde Innsbruck abgelehnt hat (Schreiben vom 13. Jänner 1999, Zl.
BG 1/99), werden die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten tatsächlich über das
Instandhaltungsbudget für Sportplatzgebäude abgewickelt. Die Betriebskosten, resultierend aus dem Strom- und Wasserverbrauch, werden über die IISG, dort ebenfalls
aus dem Sportplatzbudget, getragen.
Einer Auskunft des für die Bäderbetriebe verantwortlichen Abteilungsleiters der IKB
AG wiederum zufolge soll dieses Gebäude seinerzeit von einem Sponsor (Raiffeisenkasse) errichtet und dem Tiroler Landesschwimmverband im Schenkungswege überlassen worden sein.
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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