Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.199

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Hinsichtlich des Versicherungsschutzes hat sich herausgestellt, dass das Objekt weder
in der IIG/Stadt/IISG-Liste noch in der IKB AG-Polizze aufscheint und, lt. Mitteilung
des für die Stadtgemeinde Innsbruck tätigen Versicherungsmaklers, somit auch nicht
versichert ist. Die IKB AG-Polizze würde allerdings auch einen Passus für gemietete
Gebäude vorsehen.
Zur Bereinigung der aufgezeigten Fragen empfahl die Kontrollabteilung die Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse betreffend das vom Tiroler Landesschwimmverband genutzte Mehrzweckgebäude abzuklären und die Nutzungsbedingungen mit
dem Verband schriftlich festzulegen.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde die Problematik zur Kenntnis genommen
und seitens des Sportamtes zur Klärung der Eigentumsverhältnisse Gespräche unter
Einbindung aller Beteiligten angekündigt.
Zum Stand der Angelegenheit wurde der Kontrollabteilung zur Follow up-Einschau
2006 berichtet, dass die in der Stellungnahme für die Monate November/Dezember
2006 zugesagte Lösung im Rahmen eines mit allen Beteiligten zu führenden Gespräches erst in Angriff genommen werden habe können, nachdem der Präsident des Tiroler Landesschwimmverbandes für ein Informationsgespräch terminlich zur Verfügung gestanden habe. Dieses Gespräch habe Mitte Dezember 2006 stattgefunden. In
dessen Verlauf habe der Präsident angedeutet, dass der Obmann des Tiroler Wassersportvereines, der früher leitender Mitarbeiter der vormaligen Stadtwerke war, umfassende Unterlagen über die Eigentumsverhältnisse des Gebäudes haben sollte und
diesbezüglich eine Stellungnahme von ihm einholbar wäre. Der Vorstand des Sportamtes habe nun Anfang Jänner 2007 ein offizielles Schreiben an den Tiroler Landesschwimmverband mit der Bitte um Information hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse
des gegenständlichen Gebäudes gebeten. Sobald entsprechende Informationen
schriftlich vorlägen, würden weitere Gespräche mit der Rechtsabteilung der IIG und
weiteren Partnern stattfinden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die stichprobenartige
Verifizierung der Kosten- und Erlössituation
im Bereich der gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Verifizierung der Kostenund Erlössituation im Bereich der gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen,
Zl. KA-24/2005, wurde am 22.2.2006 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen
Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, die zum Teil schon während der Prüfung oder im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens realisiert worden sind. Die Erledigung der offen gebliebenen Anregungen ist im Rahmen dieser Follow up-Einschau hinterfragt worden.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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