Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.201

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stellen offensichtlich Fragen der Zuständigkeit entstanden seien und mitgeteilt, dass
die Klärung dieser Fragen durch das Büro des Magistratsdirektors in die Wege geleitet und über die zukünftige Handhabung berichtet werden würde.
Einem der Kontrollabteilung vom Büro des Magistratsdirektors übermittelten Aktenvermerk vom 10.5.2006 war zu entnehmen, dass im Zuge einer Besprechung mit den
zuständigen Dienststellen die offenen Fragen bezüglich der Überwachung der Einhaltung der Funktionskontrollen eingehend erörtert worden sind.
Festgelegt wurde schlussendlich, dass die Einforderung und Kontrolle der Belege aus
der Funktionskontrolle durch die MA II/Kurzparkzonenstrafen sinnvoll wäre, da die
Auswertungen zur Erstellung von Abrechnungen mit der Firma ohnehin bereits in der
MA II/Kurzparkzonenstrafen erstellt würden. Die Regelmäßigkeit der Prüfung werde
vom Referenten festgelegt. Darüber hinaus werde die Prüfung der Unterlagen über
die täglichen Funktionskontrollen dokumentiert.
Auf die Anfrage der Kontrollabteilung zur Follow up-Einschau 2006, inwieweit die im
seinerzeitigen Bericht ausgesprochene Empfehlung sowie die im Aktenvermerk vom
10.5.2006 festgelegte Handlungsweise umgesetzt worden ist, wurde von der
MA II/Kurzparkzonenstrafen ausgeführt, dass seitens der Dienststelle quartalsmäßig
von der Überwachungsfirma die Kontrollbelege telefonisch angefordert und diese
dann einer stichprobenartigen Sichtung bzw. Überprüfung unterzogen werden, wobei
bis dato keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Zusammenhang mit den von den Überwachungsorganen vor Ort bar kassierten
Organstrafverfügungen stellte die Kontrollabteilung fest, dass von diesem Barinkasso
der im Überwachungsvertrag festgesetzte 15 %-Anteil insofern nicht korrekt abgewickelt worden ist, als diese Einnahmen fälschlicherweise zu 100 % der Firma überlassen worden sind. Im Jahr 2004 handelte es sich dabei um einen Betrag von
€ 2.079,00, der auf die Firma entfallende Anteil hätte lediglich € 311,85 betragen.
Von dem im Jahr 2005 bis einschließlich Oktober verrechneten Barinkasso von insgesamt € 4.200,00 hätte die Firma nur einen Anteil von € 630,00 erhalten dürfen.
Die Kontrollabteilung hat die mit der Abrechnung befassten Dienststellen auf diesen
Umstand hingewiesen und empfohlen, zukünftig auch das Barinkasso vertragskonform zu behandeln. Nach Meinung der Kontrollabteilung sollte auch unter Bedachtnahme auf den bestehenden Vertrag die Möglichkeit einer Nachverrechnung und
Rückforderung des von der Stadtgemeinde Innsbruck in den vergangenen Jahren zu
viel bezahlten Entgeltes geprüft werden.
Im Anhörungsverfahren dazu bestätigte die MA II die Kritik der Kontrollabteilung und
erklärte, dass diese nicht vertragskonforme Abrechnung primär auf ein Kommunikationsmissverständnis zwischen der städt. Buchhaltung und der Fachdienststelle zurückzuführen war, welches zwischenzeitlich beseitigt worden ist. Diesbezüglich wurde
damals auch die Überprüfung der Möglichkeit einer Nachverrechnung und Rückforderung durch die MA I in die Wege geleitet.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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