Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.202

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Die MA IV teilte seinerzeit dazu ergänzend mit, dass mit der Abwicklung des vertragskonformen Barinkassos die MA II betraut ist. Die rechtliche Prüfung der Möglichkeit,
auf Basis des bestehenden Vertrages eine Nachverrechnung und Rückforderung zu
erwirken, liege bei der MA I. Entsprechende Aktivitäten seien im Gange.
Von der MA I, Amt für Präsidialangelegenheiten, wurde damals angemerkt, dass die
Rückforderungsmöglichkeit des zuviel geleisteten Entgeltes geprüft werden wird.
Durch die MA II sei bereits eine Aufstellung über die Abrechnungen für die Jahre
1998 bis 2005 und die sich nach Abzug des 15 %-Anteiles ergebenden Differenzbeträge übermittelt worden.
Zur aktuellen Follow up-Einschau 2006 wurden der Kontrollabteilung nunmehr abschließend all jene Auszahlungs- bzw. Einnahmeanordnungen vorgelegt, die dokumentieren, dass der von der Überwachungsfirma im Zeitraum 1998 bis 2005 zu viel
kassierte Betrag in der Höhe von € 42.622,11 (inkl. Zinsen) im Wege von sechs Teilbeträgen verrechnet wurde und noch im Jahr 2006 zur Gänze der Stadtgemeinde
Innsbruck zugeflossen ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

6.2 Bericht über die Prüfung der
Vorschreibung der Friedhofsgebühren
61

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Vorschreibung der Friedhofsgebühren, Zl. KA-9573/2006 wurde am 13.6.2006 fertig gestellt. Der Umsetzung von
einer in diesem Bericht ausgesprochenen Empfehlung ist die Kontrollabteilung nunmehr bei der diesjährigen Follow up-Einschau nachgegangen.

62

Bei der stichprobenartigen Prüfung in puncto Vorschreibung der „Erneuerungsgebühr“
wurde die Feststellung getroffen, dass im Bereich des FH-West für die Erneuerung
des Grabbenützungsrechtes in den „Arkaden“ von den Benützungsberechtigten die
gem. § 2 Abs. 1 lit. b Friedhofsgebührenordnung vorgesehene „Erneuerungsgebühr“
nicht eingefordert worden war.
Da für diese so genannte „Ausnahmeregelung“ keine rechtliche Basis bestand, empfahl die Kontrollabteilung, zukünftig auch die in den Arkaden des FH-West erworbenen Grabbenützungsrechte „auf Friedhofsdauer“ mittels Bescheid entsprechend dem
vor erwähnten Paragraphen erneuern zu lassen, wobei nach Ansicht der Kontrollabteilung auch die Möglichkeit einer Nachverrechnung geprüft werden sollte.
In der damaligen Stellungnahme wurde von der MA III/Amt für Grünanlagen – Referat Friedhöfe berichtet, dass seit Mai 2006 die Erneuerungsgebühr rückwirkend auch
für die Arkaden des FH-West erworbenen Grabbenützungsrechte „auf Friedhofsdauer“
mittels Gebührenbescheid vorgeschrieben worden sei.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up- Einschau 2006 wurden der Kontrollabteilung
vom Referat Friedhöfe die seit Mai 2006 rückwirkend für die Grabbenützungsrechte in
den Arkaden erlassenen Gebührenbescheide in Kopie übermittelt.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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