Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.54

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2007_02-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2007
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 118 -

GR Mag. Mayr: Ich möchte zu Punkt 5.
ÖVP - Frauenbewegung Innsbruck - Stadt,
meine Stimmenthaltung anmelden. Ich
möchte dazu ganz kurz ausführen, dass
unsere Aktivitäten für die Frauen jeder
Altersgruppe sehr vielfältig sind und wir
nicht darauf schauen, ob sie Mitglied der
ÖVP oder einer sonstigen Vereinigung
sind.
Ich glaube, hier geht es uns gleich wie
dem Tiroler Seniorenbund (TSB) oder dem
Pensionistenverband Tirol. Es gibt Leute,
die überall hinfinden. Unser Bestreben ist
es, jenen Leuten Unterstützung zu
gewähren und ein Stück Lebensfreude zu
geben, die es sich sonst nicht leisten
können.
GR Grünbacher: Zum zweiten Mal
"jährlich grüßt das Murmeltier". Diese
Diskussion führen wir jährlich und ich
werde nicht müde, alle Jahre zu sagen,
dass es sowohl im Vorfeld der Pensionistenorganisationen und Frauenorganisationen der Parteien nicht nur Parteimitglieder
gibt. Jedenfalls wird dort wertvolle Arbeit
geleistet.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen,
dass die Pensionistinnen bzw. Pensionisten vom Angebot zahlreich Gebrauch
machen, egal ob sie rot, schwarz, grün,
gelb oder unpolitisch sind. Die Pensionistinnen bzw. Pensionisten bedienen sich
sehr viel dieser Angebote.
Diese Subvention mit der Argumentation
abzulehnen, dass es eine Nachfeldorganisation ist, ist unbenommen, aber inhaltlich
nicht richtig. Auch beim Pensionistenverband Tirol steht nicht das Parteiprogramm
an erster Stelle, sondern eher das
gesellschaftliche Miteinander und auch
wirklich viel Sozialarbeit. Ich lege für
meine Erfahrungen, die ich seit Jahrzehnten habe, die Hand ins Feuer und sage,
dass es nicht richtiger wird, auch wenn
man es immer wiederholt. Das ist einfach
die Ansicht der Innsbrucker Grünen, die
ich zur Kenntnis nehme, nur möchte ich
sie nicht alle Jahre undokumentiert
dastehen lassen.
GR Springer: Ich möchte noch ausführen,
dass beim Tiroler Seniorenbund (TSB)
jeder Mitglied werden kann. Es gibt auch
bei uns Mitglieder, die Sympathisanten
anderer Fraktionen sind. Es kann jeder bei
GR-Sitzung 22.2.2007

uns Mitglied werden und unsere Leistungen in Anspruch nehmen. (Beifall)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Diese Diskussion zeigt auf, wie wichtig die sozialen und
gesundheitlichen Einrichtungen in unserer
Stadt sind. Ich würde alle Vertreterinnen
bzw. Vertreter von Vereinen und Einrichtungen im Gemeinderat einladen, einmal
einen Folder mitzubringen, aufzulegen und
unter den Mitgliedern des Gemeinderates
zu verteilen.
Man hat während der Sitzung des
Gemeinderates schon Zeit, in das eine
oder andere Blatt hineinzuschauen und
sich über die Leistungen zu informieren
bzw. nachzulesen, was geboten wird.
Durch einen solchen Folder hätten wir eine
gute Information.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung! Ich
nehme nicht an, dass sich GR Mag. Mayr
der Stimme enthält, weil sie etwas gegen
den Antrag hat, sondern weil sie sich
befangen fühlt. Bei dieser Gelegenheit
möchte ich sagen - auch wenn die Frau
Bürgermeisterin jetzt gleich wieder etwas
über die Bürokratie sagen wird -, dass
Geschäftsordnungen schon dazu da sind,
um eingehalten zu werden. Hier möchte
ich auf den § 37 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck verweisen, in dem Folgendes
steht:
"Wenn ein Mitglied des Gemeinderates zu
einem Gegenstand der Tagesordnung
befangen ist, so hat er oder sie den Saal
zu verlassen und an der Beratung nicht
teilzunehmen."
Es geht nicht, sich als befangen zu
erklären und nicht mit abzustimmen, aber
zum Tagesordnungspunkt Erläuterungen
abzugeben. Die Stimmenthaltung wurde
nicht deshalb angemeldet, weil sie
inhaltlich nicht einverstanden ist, sondern
weil sie sich als Funktionärin der Frauenbewegung befangen fühlt.
Wenn Stimmenthaltung wegen Befangenheit angemeldet wird - anders kann ich
diese Stimmenthaltungen sinnvollerweise
nicht verstehen -, dann tritt leider der § 37
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck in Kraft.
Deshalb müsste das entsprechende
Mitglied des Gemeinderates für die Dauer