Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_03-Maerz.pdf
- S.14
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Die Stellungnahme wurde zwar zum
Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B10
abgegeben, bezieht sich aber inhaltlich auf
den gegenständlichen Flächenwidmungsplanentwurf Nr. WI - F14.
Olympiastraße, Leopoldstraße und
Neurauthgasse (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. 80/if, Zeichn.
Nr. 3352), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, zu beschließen.
Die Einspruchwerber stellen fest, dass das
Haus Neurauthgasse 1 abgerissen und
durch ein Neues ersetzt werden sollte.
Dies könne nunmehr nur mehr im Zusammenhang mit anderen betroffenen
Grundstückseigentümern geschehen. Es
wird der Erhalt des ursprünglichen Planes
oder eine entsprechende Entschädigung
gefordert.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.
Um den Fortbestand des Standortes der
Glockengießerei Graßmayr abzusichern,
wurde im Jahre 2004 bzw. im Jahre 2005
eine Bausperre erlassen, sowie der
gegenständliche Flächenwidmungsplanentwurf und ein Allgemeiner Bebauungsplanentwurf aufgelegt.
Da bis heute von den betroffenen Grundeigentümern kein Projekt vorgelegt wurde,
welches den örtlichen Zielsetzungen
entspricht, müssen allenfalls mögliche,
den Zielen zuwiderlaufende Entwicklungen
möglichst verhindert werden. Deshalb ist
die Beschlussfassung des Flächenwidmungsplanentwurfes und des Allgemeinen
Bebauungsplanentwurfes unumgänglich.
Hinsichtlich der Entschädigungsforderung
wird festgehalten, dass die derzeit
bestehende Nutzung durch die Änderung
des Flächenwidmungsplanes und die
Erstellung des Allgemeinen Bebauungsplanes nicht verhindert wird und Gebäudesanierungen mit geringfügigen Erweiterungen weiterhin möglich sind, weshalb
eine Wertminderung auch nicht gegeben
erscheint. Sollten sich die betroffenen
Grundeigentümer auf ein gemeinsames
Projekt einigen können, wäre im Zusammenhang mit einer Neubebauung sogar
ein Mehrwert für die einzelnen Grundstücke zu erwarten.
Es handelt sich um die Absicherung und
Sicherstellung, dass der Betrieb - ein
traditionsreicher Betrieb - weiterhin
agieren kann.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,
den Flächenwidmungsplanentwurf Nr. WI F14, Wilten, westlicher Bereich zwischen
GR-Sitzung 22.3.2007
Ich habe noch eine Frage an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer. Wir haben
im Bauausschuss die Frage gestellt, ob
das Museum, das sich auf der Liegenschaft der Firma Grassmayr Glockengießerei GesmbH befindet, in dieser Widmung ohne weiters bestehen kann oder ob
man für das Museum eine eigene Widmung bräuchte. Es wurde mir gesagt, dass
wir bis zur Sitzung des Gemeinderates
darüber Aufklärung bekommen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Laut Mitteilung der beamteten Mag.Abt. III, Stadtplanung, kann das Museum
so bestehen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Bauausschusses vom
8.3.2007 (Seite 213) wird angenommen.
17.
III 2137/2005
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B10, Wilten, Bereich
zwischen Olympiastraße, Graßmayrstraße, Leopoldstraße und
Neurauthgasse, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2001
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme mit zwei
Unterschriften eingegangen.
Die Stellungnahme wurde zwar zum
gegenständlichen Bebauungsplanentwurf
Nr. WI - B10 abgegeben, bezieht sich aber
inhaltlich auf den Flächenwidmungsplanentwurf Nr. WI - F14, weshalb auf die
entsprechenden Berichte zu diesem Plan
verwiesen wird.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig: