Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf

- S.39

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22.

III 1590/2007
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. WI - Ö9, Wilten, östlicher Bereich der Bergisel-Gedenkstätte
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000),
gemäß § 32 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz),
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. WI - Ö9, Wilten, östlicher Bereich der
Bergisel-Gedenkstätte (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) 2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Das ist der erste Punkt von vier Punkten,
welche sich mit dem Projekt Bergisel
befassen. Sämtliche Punkte von a) bis d)
sind die planerischen Voraussetzungen für
die Umsetzung dieses Projektes.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es
würde mir sinnvoll erscheinen, wenn wir
über alle vier Punkte in einem diskutieren.
GR Ing. Krulis: Ich darf ergänzend noch
informieren, dass vor der Sitzung des
Gemeinderates ein erweiterter Bauausschuss getagt hat. Es ist eher eine
Seltenheit, dass zu einem Thema der
gesamte Gemeinderat dazu eingeladen
wird.
Das wurde im Bauausschuss deshalb
beschlossen, weil wir der Meinung waren,
dass dieses Thema sehr wichtig ist, da es
um einen der bedeutendsten Plätze in der
Stadt Innsbruck geht. Daher sollen alle
Mitglieder des Gemeinderates und nicht
nur die Mitglieder des Bauausschusses
GR-Sitzung 19.4.2007

den gleichen Informationsstand haben. Es
hat mich gefreut, dass 26 Gemeinderäte
inklusive der Regierungsmitglieder heute
anwesend waren.
Wir haben eine sehr gute und ausführliche
Projektpräsentation nicht nur hinsichtlich
der Architektur, sondern auch mit Grundrissdarstellungen, durch Arch. Dipl.-Ing.
Stoll vom Architekturbüro Stoll-Wagner
gehabt. Darüber hinaus ist vom Land Tirol,
der Vorstand der Abteilung Bildung, Kultur
und Sport, Dr. Juen, der mit Dr. Erhart
gekommen ist, über die grundsätzliche
Vorgangsweise zur Verfügung gestanden.
Ich muss dazu sagen, dass ich als
Obmann des Bauausschusses keine
inhaltliche Diskussion im Bauausschuss
zugelassen habe. Ich glaube, dass das
richtig ist, da es nicht korrekt wäre, wenn
hier politische Meinungen oder Hinterfragungen der eigenen Meinungen der
politischen Mandatare letzten Endes durch
Fragestellungen an einen leitenden
weisungsgebundenen Beamten zu einem
Ergebnis führen würde. Ich glaube, dass
zur politischen Diskussion der Gemeinderat da ist.
GR Mag. Fritz: Ich werde mit Freude
diese politische Diskussion beginnen. Das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
und einen Flächenwidmungsplan zu
ändern, braucht nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) als zwingende
Voraussetzung das Vorliegen eines
öffentlichen Interesses.
Es gibt drei Ansätze, wie dieses öffentliche
Interesse behauptet wird und daher werde
ich auf alle drei eingehen:
-

Gedenkjahr und Museum,

-

Naherholungsgestaltung im Grünraum

-

touristischer Schwerpunkt bzw.
touristische Attraktivierung.

In allen Fällen ist mir das ein bisschen
fragwürdig.
Ich fange damit an, dass uns Dr. Juen, der
in der Arbeitsgruppe sitzt, die für das
Museumskonzept zuständig ist, auch auf
Befragen nicht sehr viel Inhaltliches sagen
konnte, wofür wir eigentlich dieses schöne
Gebäude bauen.