Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf
- S.70
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angebracht werden sollen. Es ist nicht so,
dass das ständig zulässig wäre.
Diesbezüglich ist in vielen rechtlichen
Dimensionen zu unterscheiden. Einmal in
der Frage, ob man nur etwas durch die
Linse der Videokamera sieht, was man mit
gewöhnlichem Auge auch sehen und
beobachten könnte oder, ob man die
Daten speichern und aufbewahren
möchte, wobei man dann unter den vollen
Schutz des Datenschutzgesetzes fällt usw.
Mir scheint es nicht möglich zu sein,
diesen Antrag - so wie beantragt - im
Gemeinderat direkt anzunehmen. Deshalb
plädiere ich dafür, zu prüfen, ob die
Einrichtung von Videokameras sinnvoll ist
sowie die rechtliche Seite abzuklären.
Ich ersuche, diesen Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen.
Bgm. Zach: Es steht der Antrag auf
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung und ich frage
Sie, GR Heis, ob Sie damit einverstanden
sind.
GR Heis: Ich habe den Antrag auf
Annahme gestellt.
Bgm. Zach: Ich bitte zu berücksichtigen,
dass es gescheiter wäre, diesen Antrag
aufgrund der rechtlichen Bedenken dem
Stadtsenat zuzuweisen.
GR Heis: Ich habe den Antrag gestellt zu
prüfen.
GR Federspiel: Zur Geschäftsordnung!
Das ist ein Prüfantrag. Diesem Prüfantrag
kann der Gemeinderat jetzt natürlich
zustimmen. Wenn der Prüfantrag angenommen wird, geht das Ganze erst weiter.
Es ist eine klare Willensäußerung des
Gemeinderates, ob er das will oder nicht.
Die Frau Bürgermeisterin, Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Platzgummer und die ÖVP
haben in der Öffentlichkeit oft genug
gesagt, dass eine Videoüberwachung sehr
wichtig ist.
GR Ing. Krulis: Wenn GR Federspiel
meint, dass die Annahme dieses Antrages
mehr bedeutet oder mehr Wert hat,
unterliegt er natürlich einem Irrglauben.
Wenn man etwas prüft, hat man immer
noch kein Ergebnis, ob etwas kommt oder
nicht.
Wenn GR Federspiel meint, dass es hier
um eine klare Deklaration geht, dann
müsste er sagen, dass die Frau Bürgermeisterin das nicht zu prüfen hat, sondern
eine Installation der Kameras in der
Bogenmeile beantragen. Dann ist das eine
Deklaration.
Etwas prüfen zu lassen, ist eine äußerst
weiche Formulierung. Man wird wahrscheinlich eine Stellungnahme der
Exekutive einholen, was auch vernünftig
ist und muss die rechtliche Situation
prüfen.
Daher ist der Vorschlag, diesen Antrag
im Stadtsenat selbstständig zu erledigen
der absolut richtige Weg und hat mit
Deklaration gar nichts zu tun.
GR Federspiel muss selber schmunzeln,
weil er das ganz genau weiß. Sonst hätte
er das etwas mutiger als diesmal formuliert.
GR Mag. Yildirim: Ich gebe an und für
sich zu bedenken, dass datenschutzrechtlich genau zu prüfen ist, was mit dem
Material passiert. Für mich ist, unabhängig
von den technischen Voraussetzungen,
der Umgang mit der Videoüberwachung
ganz wesentlich.
Es muss ja praktisch eine Rundumbetreuung gewährleistet sein. Diese Bilder
müssen permanent angeschaut und
ausgewertet werden. Wir kennen die
Personalsituation bei den Bundesbediensteten. Daher macht es wenig Sinn.
Die SPÖ wird sich gegen diesen Antrag
aussprechen.
Jetzt soll man sich deklarieren und
deutlich "Ja" oder "Nein" sagen. Um das
geht es und sonst um gar nichts.
GR Heis: Ich habe die Presseaussendung
vom 19.4.2007 vorliegen, wo intern bereits
diskutiert wird, ob Taxis videoüberwacht
werden sollen, weil diese Vorkommnisse
gravierend sind.
Bgm. Zach: Danke vielmals für den
Nachhilfeunterricht.
Vor wenigen Tagen hat ein Taxifahrer eine
Frau, die er in der Bogenmeile abgeholt
GR-Sitzung 19.4.2007