Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.180
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5 Schlussbemerkung
Die Kontrollabteilung und der gemeinderätliche Kontrollausschuss bestätigen nach Maßgabe der einzelnen Prüfungsfeststellungen in diesem
Bericht die Ordnungsmäßigkeit der Belegkontrollen in Bezug auf die
Stadtgemeinde Innsbruck (Hoheitsverwaltung bzw. Magistratsbereich),
I. Quartal 2007.
Hingewiesen wird darauf, dass der Bericht über die Belegkontrollen in
Bezug auf die Stadtgemeinde Innsbruck I. Quartal 2007 betreffend
lediglich ein Teil der Gebarungskontrolle darstellt und ein gesonderter
Antrag auf Entlastung der Bürgermeisterin in diesem Rahmen nicht zu
stellen ist.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 20.6.2007:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung
wird dem Gemeinderat am 28.6.2007 zur Kenntnis gebracht.
A n t r a g:
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
„Allen Subventionsempfängern ist bei Ausschüttung von Subventionen in geeigneter
Form schriftlich die Information zu übermitteln, in welcher Weise eine allfällige Rückabwicklung der Subvention zu erfolgen hat. Insbesondere ist über eine anteilsmäßige
Übernahme von tatsächlich entstandenen Kosten durch die Stadtgemeinde Innsbruck
im Sinne der Bestimmungen des §5 (2) der geltenden Subventionsordnung zeitgerecht zu informieren.“
Zl. KA-02075/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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