Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.39
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Es geht in einem wesentlichen Bereich
nicht nur um den Abschluss einer Versicherung, um das Aufhängen der Fangnetze usw. Im Übrigen kann man für das
Aufhängen der Fangnetze nicht irgendeine
Person beauftragen, sondern diese Leute
müssen verpflichtend eine Ausbildung
machen. Die Fangnetze müssen in einer
bestimmten Art aufgehängt und von der
FIS abgenommen werden. Deshalb muss
das entsprechend aufbereitet werden.
Entsprechend der Vereinbarung mit der
Kontrollabteilung hat man die Belege
eingefordert. Die Belege sind nicht alle
vorhanden, denn man hat zur Abwicklung
eines solchen Rennens von verschiedensten Vereinen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter zur Verfügung.
Die Vereine sind Gott sei Dank in der Lage
zu sagen, dass sie für die Abwicklung
einer solchen Veranstaltung Personal bzw.
Vereinsmitglieder zur Verfügung stellen
können. Sie erwarten sich aber schon,
daraus eine gewisse Abgeltung zu
erhalten. Das geschieht in der Regel auch.
Im Übrigen ist es beim Skispringen am
Bergisel auch so, dass die Vereine vom
Durchführenden dieser Veranstaltung eine
pauschale Entschädigung erhalten. Das ist
auch gut so, denn sonst würde kein Verein
mehr Interesse haben, Leute zu beauftragen, die zum Beispiel die Netze aufhängen und Pisten präparieren usw. Bei der
ersten Veranstaltung im Dezember 2006
haben sich viele dieser Leute dafür Urlaub
nehmen müssen. Beim zweiten Mal war
es etwas anders, weil es zu einem
anderen Zeitpunkt stattgefunden hat. Das
sind alles Dinge, die zu berücksichtigen
sind.
Dadurch wird den Vereinen ermöglicht,
eine gewisse Pauschalabgeltung zu
bekommen, mit der sie dann Unterschiedliches anfangen. So ist zumindest mein
Wissensstand. Die einen gehen gemeinsam im Vereinsgeschehen essen, die
anderen machen mit ihrer Jugend eine
spezielle Fahrt oder ein bestimmtes
Ausbildungsprogramm usw.
Der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP) wird sich darüber von den Vereinen einen Beleg ausstellen lassen
können, und das hat er meines Wissens
nach auch gemacht, damit diese eine
GR-Sitzung 28.6.2007
bestimmte Pauschalsumme für jene
Tätigkeiten und für das Zurverfügungstellen von Leuten bekommen.
Ohne dem - das wird schon durch solch
pauschale Dinge gefährdet - ist die
Durchführung des Skispringens am
Bergisel, eines Europacup- oder Weltcuprennens und vieler anderer Veranstaltungen in der Stadt Innsbruck nicht möglich,
weil es nicht leistbar wäre.
Man hat dann diese Situation entsprechend abgearbeitet. Es sind jetzt alle
Belege vorhanden bzw. sollten schon auf
dem Postweg da sein. Dementsprechend
hat man diesen Fall auch abgearbeitet und
wird das auch kontrollorieren. Ich bin
durchaus für eine Kontrolle, da Subventionsmittel öffentliche Mittel sind und
entsprechend kontrolliert werden muss,
wie diese zum Einsatz gebracht werden
können.
Ich frage mich, wo jetzt hier der große
Fehler liegt, der ein solches Aufsehen
verursacht und eine solche Unruhe
erzeugt hat. Das nicht verwendete
Subventionsantragsformular habe ich
bereits angesprochen. Was nicht ganz
passt, ist die Frage in der Subventionsordnung. Es hat seit 22 Jahren keinen
solchen Fall gegeben. Für uns ist das, wie
man hier vorgehen soll, ein gewisses
Neuland. Jedenfalls fehlt in der Subventionsordnung eine diesbezügliche Regelung.
Nachdem ein solcher Fall sehr selten ist,
glaube ich nicht, dass man die Subventionsordnung entsprechend anpassen
muss. Man könnte das mit dem jeweiligen
Subventionsvertrag regeln, was man in
Zukunft sicherlich auch machen wird.
Auch könnte man hinterfragen, warum
nicht zu Beginn die ganze Summe von
€ 60.000,-- ausbezahlt wird.
Es ist klar, dass ohne dieses Geld der
Verein gar nicht mit der Arbeit beginnen
könnte. Der Verein wird nicht in Vorlage
treten oder sogar einen Kredit aufnehmen,
damit er dieses Rennen durchführen und
nachher das mit unseren Subventionsmitteln abwickeln kann. Das wird nicht der
Fall sein. Eine Auszahlung wird es geben.
Man wird sicherlich in nächster Zeit darauf
zu achten haben, wie man in einem