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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.80

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Tag in der Früh vor ihrer Haustüre uriniert
wird und dass nicht jeden Tag in der Früh
das Erbrochene vor der Haustüre liegt.
Ich habe sogar Beschwerden bekommen,
dass im vollalkoholisierten Zustand Leute
vor der Eingangstüre mit heruntergezogener Hose liegen, weil sie bei der Verrichtung der Notdurft leider betrunken
eingeschlafen sind und die nach Hause
kehrende Tochter über die Leute steigen
muss, damit sie noch in die Wohnung
kommt. Darum geht es bei dem Antrag
eigentlich, so verstehe ich diesen zumindest. Sollte man nicht letztendlich sagen,
wenn es solche Zustände im öffentlichen
Bereich gibt, ob es vielleicht helfen würde,
wenn man versucht, mittels eines Verbotes des Alkoholkonsums im öffentlichen
Bereich eine Verbesserung für die
wohnende Bevölkerung zu erreichen.
Ein ganz anderes Kapitel und ich bin
gerne bereit, das einmal zu diskutieren, ist
die Frage, was man gegen den unmäßigen Alkoholgenuss und gegen die Gefahr
alkoholsüchtig zu werden, generell tun
kann. Das ist aber ein anderes Kapitel.
Das ist die Frage. Irgendwo die Politik zu
betreiben so Laissez-Faire, jeden überall
alles tun zu lassen, was er will, denn
dieser muss sich ausleben und besaufen
können, überall wo dieser will, weil alles
andere ein schlechter Ansatz ist, damit
kann ich nichts anfangen.
Leider ist man viel zu lange den Weg
gegangen, deshalb haben wir einige
Probleme, die wir sonst nicht hätten.
Diesbezüglich bin ich mir sicher. Es gilt
gegenzusteuern, nicht zu therapieren,
sondern darauf zu achten, ob man
gegensteuern kann. Dass der Antrag in
der Form nicht anzunehmen und meiner
Ansicht nach dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen ist,
sollte auf Grund der noch durchzuführenden Prüfung bedacht werden. Das ist
rechtlich ein komplexes Thema. Es ist die
Frage, wie das verfassungsrechtlich
aussieht.
Es ist auch meiner Ansicht nach nicht
richtig, wenn man meint, dass die Polizei
besonders einschreiten kann, weil die
Polizei bei ortspolizeilichen Verordnungen
keine Befugnisse hat. Das sind alles
Probleme, die natürlich bestehen. Man
GR-Sitzung 28.6.2007

muss das auch verifizieren - gar nicht so in
Bundes- und Landesstraßen, denn das
Problem sehe ich nicht so -, wo tatsächlich
die Missstände auftreten, denn diese sind
notwendig, um ortspolizeilich tätig werden
zu können. Diese Dinge sind allenfalls
abzuklären und sich anzusehen.
Deshalb macht es einen Sinn den Antrag
zu prüfen, aber nicht um irgendjemanden,
der irgendeine Sucht hat, zu therapieren,
sondern darauf zu achten, dass untragbare Zustände, die zum Teil für die Wohnbevölkerung einfach nicht mehr zumutbar
sind, abgeschafft und wegbekommen
werden. Dazu kann der Antrag ein
taugliches Mittel sein und daher gehört
dieser geprüft.
StR Mag. Schwarzl: Es geht mir bei
dieser Debatte ganz zentral um die Frage,
was für ein Bild von einer Stadt man hat
und welche Stadt man will. Wir haben eine
Schutzzone hier, Videokameras dort, ein
Aufenthaltsverbot woanders sowie bald
ein Alkoholverbot. Der öffentliche Raum
wird eigentlich unter der Vorgabe damit
Probleme zu lösen immer enger. Man
macht den öffentlichen Raum enger, ohne
die ganzen Probleme, die dem zu Grunde
liegen, auch nur ansatzweise zu lösen.
GR Federspiel, ich lese in deinem Antrag,
dass die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und Straßen,
insbesondere durch Jugendliche, zu
unhaltbaren Zuständen geführt haben und
das schadet dem Ruf der Stadt Innsbruck
und den Bemühungen den Tourismus
anzukurbeln. Ich sage nicht, dass es
falsch ist, wenn du das so siehst, denn du
bist Touristiker. Aber ich nehme mir das
Recht heraus, dass es auch um einen
anderen Ruf geht.
Wir müssen darauf achten, dass wir bei
unseren jungen Leuten, das ist die
zukünftige Generation in dieser Stadt,
einen guten Ruf haben. Den guten Ruf
bekommen wir nicht, indem wir sagen,
dass alles, wo die Jugendlichen vielleicht
einmal einen Blödsinn machen oder wo
ein Defizit besteht, sofort verboten wird.
Den Ruf erhalten wir dann, wenn wir
sagen, dass dort, wo Probleme bestehen viele Probleme äußern sich nicht im
öffentlichen Raum - wir diese wahr- sowie
ernst nehmen. Wir können den Ruf bei