Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf

- S.10

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- 562 -

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Verweisung der vorstehend angeführten Punkte in die nicht öffentliche Sitzung
wird zugestimmt.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

5.

II BGV 2125e/2007
Wahl in den Stadtteilausschuss
Arzl, Festlegung von Wahltermin, Wahllokal und Wahlzeit

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.7.2007:
Für die Wahl in den Stadtteilausschuss
Arzl wird Folgendes festgelegt:
Wahltermin:
Wahllokal:

Sonntag, 18.11.2007
Volksschule Arzl, Framsweg 19

Wahlzeit:

8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ich möchte mich noch einmal für die rege
Anteilnahme bedanken. Alle konnten sich
davon überzeugen, dass die Bevölkerung
von Arzl sehr ernsthaft an die Bürgerbeteiligung geht. Ich möchte mich in dem
Zusammenhang noch einmal bei GR
Haller bedanken, der hier die nötige
Verbindung zum bereits gut funktionierenden Stadtteilausschuss Igls hergestellt hat.
Es waren dort Mag. Defner und
Ing. Zimmermann diejenigen, die aus ihrer
Erfahrung berichtet haben, was sehr
nützlich war. Das Proponentenkomitee hat
sehr gut agiert und ist dann zurück
getreten, wie man zur Wahl schreiten
konnte. Es wurden alle aufgefordert, auch
habe ich einige Frauen in Arzl dazu
ermuntert, sich als Kandidaten zur
Verfügung zu stellen.
Ich denke, dass die ganze Gründung eine
erfreuliche und gute Sache war. Wie die
Proponenten agiert haben, war gut. Es
wurden alle aufgefordert, hier keine
Ängste zu entwickeln, sondern das so wie
beim Stadtteilausschuss Igls, auch zu tun.
Ich möchte noch einmal sagen, dass man
dies nicht tun muss. Es gibt noch den
normalen Weg über Gemeinderäte
GR-Sitzung 12.7.2007

Anträge zu stellen, an die Zuständigen zu
schreiben oder mich direkt zu kontaktieren
usw. Dies hat mich gefreut, denn das war
eine gute Sache. Ich bedanke mich für die
rege Beteiligung, denn es war fast die
ganze Stadtregierung anwesend.

6.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

6.1

IV 6617/2007
Niederhofer-Tatzel Anna, Umbau
und Sanierung Schneeburggasse 27, Förderungsansuchen
nach dem Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz 2003
(SOG)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.6.2007:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG),
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Schneeburggasse 27, Anna Niederhofer-Tatzel, für
den Umbau und für die Sanierung einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
der Höhe von € 7.320,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Das ist eine größere Sache in der
Schneeburggasse. Das Denkmalamt war
eingebunden. Man hat auch so wie immer
berücksichtigt, dass Mieteinnahmen
gemacht werden. Der Förderungsbetrag
wurde um diesen Betrag gekürzt. Der
Förderungsbetrag ist ein nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss, der immer so
berechnet wird, dass die Sonderwünsche
von Seiten des Denkmalamtes berücksichtigt werden. Diese werden dann erfüllt und
dafür bin ich dankbar.