Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf
- S.11
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7.
IV 8357/2007
IISG 160/2007
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
der Teilfläche 1 im Ausmaß von
zirka 254 m2 aus Grundstück
1636/27, KG Hötting (Tankstelle
der BP), von der BP Austria Marketing GesmbH für das Projekt
der Errichtung und den Ausbau
eines Radweges im Bereich Kranebitter Allee/Speckweg/Fischerhäuslweg sowie Absichtserklärung hinsichtlich der Teilfläche 2
aus Grundstück 1636/27, KG
Hötting, im Ausmaß von zirka
54 m2 und der Teilfläche 3 aus
Grundstück 3672/2, KG Hötting,
im Ausmaß von zirka 9 m2
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.6.2007:
1.
Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
BP Austria Marketing GesmbH aus
deren Grundstück 1636/27 die Teilfläche 1 im Ausmaß von zirka 254 m2 für
einen Radweg. Der vereinbarte Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
zirka 54 m2 und der Teilfläche 3 aus
Grundstück 3672/2 im Ausmaß von
zirka 9 m2, wird Folgendes festgehalten:
Für die Teilfläche 2 ist eine Nutzung
durch die Stadt Innsbruck als öffentliche Verkehrsfläche (Bushaltestelle)
vorgesehen, die Teilfläche 3 soll von
der BP Austria Marketing GesmbH
genutzt werden. Voraussetzung für
diese (neue) Nutzung der beiden Teilflächen ist jedenfalls, dass das Tankstellenprojekt der BP Austria Marketing GesmbH umgesetzt wird.
Wenn das Tankstellenprojekt umgesetzt
wird, gilt weiters:
Von Seiten der Stadt Innsbruck soll die
Teilfläche 2 erst in zehn Jahren (gerechnet
ab Vertragsunterfertigung) eingelöst
werden. Bis dahin erhält die Stadt
Innsbruck das unentgeltliche Nutzungsrecht in gleicher Art und Weise, als wäre
es öffentliches Gut (inklusive Haftung,
Instandhaltung und Reinigung).
Die Anliegerverpflichtungen gemäß § 93
der Straßenverkehrsordnung (StVO)
bleiben davon jedoch unberührt.
2.
Der Kaufpreis ist in zwei Raten zur
Zahlung fällig, wobei die erste Rate
binnen eines Monats nach Unterfertigung des Kaufvertrages und die zweite Rate binnen eines Monats nach
Zustellung des Grundbuchbeschlusses an die Verkäuferin zu bezahlen
ist.
Die zehnjährige Frist ergibt sich aus den
Unwägbarkeiten der Regional- bzw.
Straßenbahn. Nach derzeitigem Stand
wird nach Inbetriebnahme der geplanten
Regional-/Straßenbahn an der Kranebitter
Allee vor der Tankstelle der BP Austria
Marketing GesmbH keine Haltestelle mehr
benötigt.
3.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) übernimmt für die
Stadt Innsbruck die Erstellung und
grundbücherliche Durchführung des
Kaufvertrages und die Stadt Innsbruck trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Erstellung, Vergebührung und Verbücherung des gegenständlichen Kaufvertrages anfallenden öffentlichen Abgaben, Steuern
und Gebühren, insbesondere die
Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr sowie die Beglaubigungskosten und übernimmt auch die
Erstellung des Teilungsplanes.
Sollte dieser Fall eintreten, würde auch
keine Grundeinlöse durch die Stadt
Innsbruck erfolgen, das Nutzungsrecht
würde enden.
4.
Hinsichtlich der Teilfläche 2 aus
Grundstück 1636/27 im Ausmaß von
GR-Sitzung 12.7.2007
Sollte in zehn Jahren der Fortbestand der
Haltestelle notwendig sein, erfolgt die
Grundeinlöse vereinbarungsgemäß zum
Preis des Verhandlungsergebnisses 2003
mit Indexanpassung.
Gleichzeitig wird die Teilfläche 3 der BP
Austria Marketing GesmbH zu deren unentgeltlichen - Nutzung (inklusive
Haftung, Instandhaltung, Reinigung etc.)
überlassen. Nach zehn Jahren erfolgt die
Grundabtretung Zug um Zug mit der
Übernahme der Teilfläche 2 ins Eigentum
der Stadt Innsbruck bzw. auch dann, wenn