Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf

- S.51

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- 603 -

Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B19,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich Amraser
Straße 6 und 20a, Gpn. .1196/1, .1196/2,
.1261, 1288/1 und teilweise 468/1 alle KG
Innsbruck, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.

24.

III 9485/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B19/1,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
Amraser Straße 6 und 20a, Gpn.
.1196/1, .1196/2, .1261, 1288/1
und teilweise 468/1, alle KG
Innsbruck, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B19/1,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich Amraser
Straße 6 und 20a, Gpn. .1196/1, .1196/2,
.1261, 1288/1 und teilweise 468/1 alle KG
Innsbruck, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HÖ - F20, Hötting, Bereich Schießstandgasse 10 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1,
Zeichn. Nr. 2925), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.

26.

III 1596/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B1/2, Mühlau,
Bereich Brandlweg 12 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. MÜ - B1, Zeichn. Nr. 3632),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der geforderte Servitutsvertrag ist in
Ausarbeitung. Eine schriftliche Zustimmungserklärung des Grundeigentümers
liegt vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

25.

III 6075/2006

Beschluss (einstimmig):

Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HÖ - F20, Hötting, Bereich
Schießstandgasse 10 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1, Zeichn.
Nr. 2925), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007:

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der geforderte Vertrag ist in Ausarbeitung.
Eine schriftliche Zustimmungserklärung
des Grundeigentümers liegt vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 12.7.2007

Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B1/2, Mühlau, Bereich Brandlweg
12 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. MÜ - B1, Zeichn. Nr. 3632), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Hier geht es um die Verlegung eines
Weges, um ein Bauvorhaben möglich zu
machen, aber trotzdem sicherzustellen,
dass auch in Zukunft diese Gehwegverbindung möglich ist.