Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf
- S.52
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- 604 -
27.
III 6077/2006
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B17, Innsbruck,
Bereich zwischen Innrain, Rechengasse, Innpromenade und
Josef-Hirn-Straße (teilweise als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. 92/k, Zeichn. Nr. 3189,
Nr. 92/k1, Zeichn. Nr. 3190,
Nr. 92/m, Zeichn. Nr. 3429,
Nr. 92/m1, Zeichn. Nr. 3543), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss hat am 17.1.2007 die
Empfehlung beschlossen, den Ergänzenden Bebauungsplan Nr. IN - B17/1 dem
Gemeinderat erst nach Abschluss der
erforderlichen Verträge für das Universitätsprojekt zum Beschluss vorzulegen.
Derzeit liegt jedoch nur der Projektsicherungsvertrag vor, zusätzliche Vereinbarungen hinsichtlich der Abtretung bzw. den
Tausch von Verkehrsflächen im Bereich
der Blasius-Hueber-Straße und am Innrain
und über die Einräumung eines Servituts
für einen Radweg im Bereich der Garagenzufahrt, konnten noch nicht abgeschlossen werden.
Da der Bauherr (BundesimmobiliengesmbH {BIG} und Leopold-Franzens-Universität Innsbruck) noch heuer mit dem
Bau beginnen möchte und in Anbetracht
des fortgeschrittenen Verhandlungsstandes der noch ausstehenden Vereinbarungen, wird die Beschlussfassung sowohl
des Allgemeinen als auch des Ergänzenden Bebauungsplanes dennoch empfohlen.
Zeichn. Nr. 3543), gemäß § 56 Abs. 1
TROG, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Der Bauausschuss wurde informiert, dass
aufgrund der momentanen strukturellen
Veränderungen auf der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck gewisse Entscheidungsgremien nicht in der Geschwindigkeit tagen können wie es gewünscht wird.
Umgekehrt wollen wir aber das Projekt
insgesamt nicht gefährden und deshalb
soll heute der Beschluss gefasst werden,
damit man über den Sommer die Zeit zur
Weiterbearbeitung dieses Projektes
nutzen kann.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
glaube, es ist wichtig, dieses Projekt
voranzubringen.
28.
III 6078/2006
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B17/1, Innsbruck,
Bereich zwischen Innrain, Rechengasse, Innpromenade und
Josef-Hirn-Straße (teilweise als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. 92/k, Zeichn. Nr. 3189,
Nr. 92/k1, Zeichn. Nr. 3190,
Nr. 92/m, Zeichn. Nr. 3429,
Nr. 92/m1, Zeichn. Nr. 3543), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschluss (einstimmig):
Wie im Bericht zum Allgemeinen Bebauungsplan Nr. IN - B17 erläutert, wird auch
der Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN B17/1 zum Beschluss empfohlen.
Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007:
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B17, Innsbruck, Bereich zwischen
Innrain, Rechengasse, Innpromenade und
Josef-Hirn-Straße (teilweise als Änderung
der Bebauungspläne Nr. 92/k, Zeichn.
Nr. 3189, Nr. 92/k1, Zeichn. Nr. 3190,
Nr. 92/m, Zeichn. Nr. 3429, Nr. 92/m1,
Beschluss (einstimmig):
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 12.7.2007
Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B17/1, Innsbruck, Bereich
zwischen Innrain, Rechengasse, Innpro-