Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.100
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30 km/h-Zone, die sinnvoll und nachvollziehbar ist.
Jetzt wird in der gesamten Holzgasse so
eine Tempo-30-km/h-Zone verordnet, was
meines Erachtens nicht sinnvoll und
nachvollziehbar ist. Es hat sich auch die
Wirtschaftskammer Tirol dagegen
ausgesprochen. Ich finde es auch nicht
sinnvoll und zweckmäßig, in der gesamten
Holzgasse eine Tempo-30-km/h-Regelung
zu machen.
Ich würde bitten, dass man das noch
einmal genauer recherchieren und sich
ansehen sollte. Es war nicht die Aufgabe
und die Wirtschaftskammer Tirol hat sich
auch dagegen ausgesprochen.
GR Gruber: Ich muss feststellen, dass die
Stellungnahmen aller positiv für die 30km/h-Regelung waren und auch bewusst
die gesamte Holzgasse der 30-km/hVerordnung unterzogen worden ist.
GR Mag. Kogler: Zur tatsächlichen
Berichtigung! Ich darf zitieren, dass die
Wirtschaftskammer Tirol keine Veranlassung sieht, dass die Einschränkung auf
die gesamte Länge der Holzgasse
verhängt wird.
Ich wünsche keine getrennte Abstimmung.
Ich möchte den Einwand nur deponiert
haben, dass bei solchen Dingen nicht die
gesamte 30-km/h-Zone eingerichtet
werden sollte. Ich werde das nächste Mal
diesbezüglich einen Abänderungsantrag
stellen.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
30.9
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich möchte zur
Berichtung sagen, dass es nicht um das
Abstellen der Gerätschaften geht, sondern
es handelt sich um den Schwenkradius
bzw. um die Schleppkurve, dass die
Gerätschaften einfach in die Ausfahrt
hinein kommen. Deshalb haben wir das
verordnet. Das möchte ich hier zur
Richtigstellung kundtun.
GR Gruber: StR Dipl.-HTL-Ing. Peer hat
bereits erwähnt, wie die Position der
anderen Mitglieder im Verkehrausschuss
war.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
6 Stimmen):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage
genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 27.9.2007.
II-SV 1086/2007
Viller Dorfstraße 23, Verordnung
eines Parkverbotes
in
etwas versetzt werden sollte, damit die
Einfahrt besser befahrbar wird. Generell
wird bei solchen Geschichten vom
Verkehrsausschuss gesagt, dass sich der
Antragsteller oder die Antragstellerin
selber darum kümmern muss. Hier geht es
dezidiert darum, dass die Fläche dann für
die Gerätschaften des Antragstellers
verwendet wird, das heißt, das eine
öffentliche Fläche privat genutzt wird und
daher erfolgte meine Gegenstimme.
a
GR Mag. Pitscheider: Ich bin nicht
generell für die Beibehaltung von Parkplätzen. Schlicht und einfach ist aus der
Beschreibung nicht ersichtlich, worum es
eigentlich geht, nämlich, dass der Antragsteller seine Einfahrt nicht gut nutzen
kann.
Die Mag.-Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht, ist der Meinung, dass der Zaun
GR-Sitzung 18.10.2007
31.
III 14103/2007
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. PR - B3, Pradl,
Bereich zwischen Burgenlandstraße, östlich Resselstraße und
Wiesengasse (teilweise als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gr, Zeichn. Nr. 3698), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: