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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.104

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- 711 -

grünen Wiese als Verkehrserreger, denn
das ist eine bürokratische wirtschaftsfeindliche Schikane und ein grober Unfug.
Ich sage das deshalb in der Ausführlichkeit, weil wir alle gemeinsam pro futuro die
Landesgesetzgeber darauf hinweisen
sollten, dass man sich schon manchmal
überlegen sollte, dass Tirol nicht nur aus
Namlos besteht, wo 800 m2 ein Großmarkt
sind, sondern auch aus der Stadt Innsbruck. Man sollte bei solchen Gesetzen
bei allen guten Absichten, die man hat,
bedenken, wie viel unnützen und blödsinnigen Verwaltungsaufwand man produziert. An diesen fünf Flächenwidmungsplänen hängen sicher tagelange Arbeiten
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, die wir uns
sparen hätten können, wenn das Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) nicht so ein
"Murks" wäre und wenn der Gesetzgeber
vorher auf das gehört hätte, was ihm die
Fachleute von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, bis zur Architektenkammer Tirol
bereits gesagt haben.
GR Ing. Krulis: Ich möchte noch Folgendes ergänzen: Das schlimme ist, wenn der
normale Bürger die Auflage des Planes
liest, weiß er nicht, was dahinter steckt
und ruft bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, an, ob er davon betroffen ist. Es
kommen auch viele Bürger in die Mag.Abt. III, Stadtplanung, und wollen beraten
werden. Die Leute kommen jetzt fragen,
was sich verändert. Man muss das jedem
Bürger erklären und dadurch wird sehr viel
Zeit gebunden sein.
Nichtsdestotrotz müssen wir das machen.
GR Mag. Fritz hat inhaltlich vollkommen
Recht. Der Bauausschuss hat sich
einstimmig einer Protestäußerung
angeschlossen, dass das nicht sinnvoll ist.
Ich darf immer wieder bitten, dass der
Landesgesetzgeber dort, wo es die Stadt
Innsbruck betrifft, mehr überlegt und
zumindest die Stellungnahmen, die von
der beamteten Seite abgegeben werden,
auch ernst nimmt.
Die Stellungnahmen beinhalten nicht, dass
wir nicht etwas machen wollen, sondern
dass einfach nach unterschiedlichen
Größen der Gemeinden unterschiedliche
Anforderungen zum Tragen kommen. Wir
sollten alles tun, um die Arbeit der
Beamtenschaft möglichst einfach zu
GR-Sitzung 18.10.2007

machen und auf der anderen Seite die
Bürger nicht zu verunsichern.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007 (Seite 709) wird angenommen.

35.

III 14110/2007
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F27, Höttinger
Au, Kreuzungsbereich südlich
Höttinger Au, östlich Bachlechnerstraße, Gp. .1997, 3758/2
(Teilfläche), 1592/2 und 1601/3,
alle KG Hötting (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA - F1, Zeichn. Nr. 2884),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F27, Höttinger
Au, Kreuzungsbereich südlich Höttinger
Au, östlich Bachlechnerstraße, Gp. .1997,
3758/2 (Teilfläche), 1592/2 und 1601/3,
alle KG Hötting (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F1,
Zeichn. Nr. 2884), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.