Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.140
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Als Nachweis für den Passivhausstandard
ist der Baueingabe eine Berechnung nach
dem Passivhausprojektierungspaket
(PHPP) des Passivhausinstitutes Darmstadt beizulegen.
Haller, Kaufmann, Keuschnigg,
Mag.a Oppitz-Plörer, Dr.in Moser, Abenthum, Eberharter und Dr. Schuchter,
alle e. h.
Das ist relativ einfach zu begründen.
Wenn man ein Haus mit zehn mal zehn
Außenmeter Kantenlänge dämmt, dann
hat man 10,60 mal 10,60 und dann hat
man 12 Quadratmeter mehr Fläche zu
verkaufen und das würde sich daher
rentieren.
Für die Umwelt wäre es auch ganz gut,
wenn der Passivhausstandard eingeführt
wird. Beim Lodenareal hat man
10 Kilowattstunden pro Quadratmeter und
Jahr. Der gängige derzeitige Standard hat
199 Kilowattstunden. Häuser, die in den
60er-Jahren gebaut wurden, haben
250 Kilowattstunden. Wenn man sich das
bei einer Nutzfläche von 100 Wohnungen
und 7.000 Quadratmeter umrechnet, dann
hat man beim Passivhausstandard
490.000 Kilowattstunden, bei einem in den
60er-Jahren errichteten Haus
1.750.000 Kilowattstunden und beim
Standardhaus immerhin noch rund
1,4 Millionen.
Man muss bedenken, dass eine Kilowattstunde mit Pellets - sicher eines der
modernen Heizsysteme - beheizt, ergibt
80 Milligramm bei einem Kilowatt
Feinstaub. Wir wissen dann, was hier für
eine Menge zusammenkommt. Wir
müssen dann bei den Autos von
0,7 Mikrogramm gar nicht mehr sprechen.
49.5
I-OEF 110/2007
Nachtfahrverbot für Mopeds,
Aufhebung (GR Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Auch die Mopeds
gehören zum Individualverkehr, die nicht
die ganze Zeit fahren dürfen, sondern in
der Nacht stehen müssen. Das ist nicht
nur verfassungsmäßig sehr bedenklich,
sondern auch darin, dass die Jugendlichen hoffentlich alle gut nach Hause in die
Umlandgemeinden kommen. In den
GR-Sitzung 18.10.2007
Umlandgemeinden hat man das Nachtfahrverbot für Mopeds schon großteils
aufgehoben und diesbezüglich zielt auch
unser Antrag ab.
Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:
Das im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Innsbruck verordnete Fahrverbot für Mopeds in der Zeit von 23.00 Uhr
bis 4.00 Uhr wird aufgehoben.
Mag. Kogler und Volderauer, beide e. h.
49.6
I-OEF 111/2007
Hundestationen im Stadtgebiet
von Innsbruck, Erneuerung (GRin
Dr.in Krammer-Stark)
GRin Dr.in Krammer-Stark: Es geht um
die Erneuerungen der Hundestationen
nach dem Vorbild der Stadt Schwaz. Es
geht darum, dass die Hundesackerln
durch Maisstärkesackerln ersetzt werden.
Die Sinnhaftigkeit habe ich begründet.
Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es wird geprüft, ob eine Umstellung der
Innsbrucker Hundestationen nach
Schwazer Vorbild möglich ist und wenn ja,
in welchem Zeitraum die Umstellung
erfolgen kann.
Dr.in Krammer-Stark e. h.
49.7
I-OEF 112/2007
Graffiti-Kultur in Innsbruck,
Zurverfügungstellung von Flächen (GR Mair)
GR Mair: Es geht darum, zu prüfen,
welche legalen Graffiti-Flächen in den
letzten Jahren verloren gegangen sind und
welche neuen man dafür zur Verfügung
stellen könnte. Es ist inzwischen rechtlich
geklärt, dass die Flächen bei den Unterführungen beim Inn zwar im Bundesbesitz
stehen, aber die Erhaltung uns zukommt
und wir deshalb diese Flächen legal als
Graffitiflächen widmen können, wenn wir
das wollen.