Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.45
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mir ins Haus flattert, der Frau Bürgermeisterin weiterleitet.
Wenn ich jetzt bei irgendetwas dahinter
komme, von dem ich Grund habe anzunehmen, dass es die Frau Bürgermeisterin
nicht weiß, dann sage ich es ihr schon.
Wenn über ein Projekt, wo bereits ein
Stapel an Dokumenten vorgelegen ist und
im Zusammenhang mit dem Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) die Stadt
Innsbruck für alle möglichen Zustände und
Nichtzustände von Grundstücken, die wir
der STRABAG AG zur Verfügung stellen
usw., es in dem Vertrag übernommen hat
in der Einleitung darzustellen, wie die
sachliche, rechtliche und technische Lage
ist, bin ich davon ausgegangen, dass das
alles bekannt ist. Mich wollte jemand mit
der Nase darauf stoßen, dass ich aus dem
Grund gefälligst dagegen stimmen soll. Ich
habe mich aber entschieden, für die
"Hungerburgbahn-Neu" zu stimmen und
deshalb habe ich das Schreiben in die
Ablage gelegt und seither vergessen. Das
zur Aufklärung mit diesem Brief.
Seltsamerweise hat die Geschichte mit
dem Prozessrisiko in den Vorlagen, die
dem Beschluss des Stadtsenates und dem
Antrag des Gemeinderates zugrunde
gelegen sind, am Anfang keine so große
Rolle gespielt wie jetzt. In dem Schätzgutachten, wo der Schätzwert festgelegt ist,
äußert sich der Sachverständige in einer
Richtung, dass das Bauwerk soweit unter
der Sichtlinie über der Kuppe liegt, sodass
dieses Servitut, sogar wenn es nicht nur
für Bepflanzungen, sondern auch für
Bauwerke gelte - was auch noch auszustreiten wäre -, schon alleine aus diesem
Grund gar nicht schlagend werden kann.
Durch die Situation, wie sie jetzt schon
steht und liegt, ist der Blickwinkel auf die
Stadt Innsbruck bereits auf 15 Grad
eingeschränkt und das wird seit Jahren
ohne eine einzige Beschwerde hingenommen. Man kann das verschieden
beurteilen.
Jedenfalls war im gesamten Akt immer
von ganz anderen Gründen als von einem
Prozessrisiko die Rede. Wenn es so arg
ist, wie es jetzt dargestellt wird, dann muss
ich das zur Kenntnis nehmen. Man muss
sich aus meiner Sicht überlegen, was man
dann macht und ob das jetzt wirklich der
beste Ausweg ist. Für meine Person sage
GR-Sitzung 18.10.2007
ich, dass ich das Schätzgutachten nicht
anzweifle. Es liegt ein Schätzgutachten
vor, nach dem der Preis insgesamt
angemessen ist. Das nehme ich zur
Kenntnis, da dies schlüssig und nachvollziehbar ist.
Für mich hat sich in der Beurteilung des
Aktes immer nur die Frage gestellt, dass
der Preis fair ist, aber brauchen wir dieses
Grundstück überhaupt? Wenn jemand
schlimmstenfalls dieses Grundstück kauft
und ein Einfamilienhaus in der jetzigen
Fläche plus 25 % baut, dann steht halt ein
um 25 % größeres Einfamilienhaus im
Wald, aber sonst ist weder raumordnerisch noch sonst irgendetwas Furchtbares
passiert.
Nur zur Verhinderung von irgendetwas das geht aus dem Gutachten hervor hätten wir dieses Grundstück nicht kaufen
müssen. Von einer Vergrößerung des
Alpenzoo Innsbruck - Tirol bis zu diesem
Grundstück war auch nicht wirklich die
Rede. Es ist wahr und ist mir noch immer
unklar, warum man so viel Geld in die
Hand nehmen muss, um dieses eine
Grundstück zu bekommen. Ich höre das
zum ersten Mal in dieser scharfen Form
und das ist für mich Grund, mir das
Abstimmungsverhalten noch einmal zu
überlegen.
In Kenntnis des Akteninhaltes, soweit er
uns vorgelegen ist, habe ich bisher
gesagt, dass ich, auch wenn der Preis fair
und dieses Grundstück wirklich so viel
wert ist, dagegen stimme, weil mir der
Kauf dieses Grundstückes mit städtischen
Geldern nicht so viel wert ist. Ich verstehe
nicht, warum wir dieses Grundstück so
dringend brauchen.
Ich bin sehr für das Kosten sparen, aber
die Verknüpfung von öffentlich rechtlichen
Widmungsentscheidungen mit privatrechtlichen Kaufverträgen zum Zweck der
Minderung des Cash-Anteiles, den wir auf
den Tisch legen müssen - das hat schon
Alt-StR Dr. Gschnitzer gesagt - ist
grenzwertig und bedenklich. Wir sind mit
solchen Geschäften schon in dem Sinn
auf die Nase gefallen, weil wir Widmungsentscheidungen treffen mussten, die von
den Fachleuten bis zumindest einem Teil
des Gemeinderates nicht unbedingt