Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.111
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 857 -
bereit, den Golfplatz in Kauf zu nehmen,
obwohl er uns nicht gerade ein Herzensanliegen ist. Wenn ein Golfplatz errichtet
werden muss, so soll es ihn halt geben.
Wenn der Betreiber verspricht, für das
Recht den Golfplatz zu betreiben die
Freizeitanlage mitzuerrichten, ist es uns
auch recht.
In diesem Konnex hätten wir zugestimmt.
Jetzt ist es aber noch immer so - fast
sogar noch etwas verschärft -, dass wir
über die Verwirklichung des Golfabschlagübungs-Projektes das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) und die Flächenwidmung ändern. Die Freizeitanlage
ist immer noch ein mehr oder minder
vages Versprechen.
Jetzt sollen wir das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) ändern. Hier sind
wir mit 4,9 Hektar - was für ein Zufall ganz knapp unter der Schwelle der UVPPflichtigkeit. Die Freizeitanlage, die
wirklich eher harmlos ist und sich noch
dazu auf dem Gebiet der Gemeinde
Ampass befindet, müssen die Kollegen
dort allenfalls widmen oder auch nicht,
weil es gar keine Flächenwidmung
brauchen wird, da keine Baulichkeiten
dorthin kommen.
Wenn die Freizeitanlage dazu realisiert
wird, sind wir über fünf Hektar und müssen
wegen der kumulativen Wirkungen im
Nachhinein die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) machen, denn …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
blanker Unsinn.)
… das steht so im Bericht der Mag.Abt. III, Stadtplanung. Eugen, jetzt hast Du
gerade gesagt, dass Dipl.-Arch.
Schmeissner-Schmid uns im Bauausschuss einen blanken Unsinn berichtet
hat. Ich habe das nicht geträumt, denn ich
habe diesen Bericht sehr genau gelesen.
Wenn es ein Unsinn ist, dann bitte ich
Dich, uns dies zu erklären. Ich lasse mich
immer sehr gerne belehren, überhaupt von
besonders als Experten ausgewiesenen
Forstfachleuten. Es kann ja sein, dass das
UVP-Gesetz nach Deiner Zeit eingeführt
wurde.
Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass
wir jetzt für 4,9 Hektar, also für den
wesentlichen und kommerziellen Teil,
GR-Sitzung 22.11.2007
nämlich die Golfanlage, schnell das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
und die Flächenwidmung beschließen und
dann kommt nachher vielleicht irgendwann
die Freizeitanlage. Wir wollten das immer
im Kombipack haben, dann hätten wir
diesen Golfplatz auch geschluckt. Den
Golfplatz allein, mit der vagen Hoffnung
auf vielleicht eine Freizeitanlage, sind wir
nicht bereit zu schlucken. Daher die
Gegenstimme sowohl zur Auflage der
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) als auch zur Auflage
der Änderung des Flächenwidmungsplanes.
GR Mag. Kogler: Dieses Projekt der
Golfanlage wurde jetzt sicherlich inhaltlich
verbessert, was positiv ist. Allerdings
haben wir hinsichtlich der wasserrechtlichen Seite noch immer Bedenken, weil die
Deponie nicht nachhaltig saniert wurde.
Das hat sich jetzt auch in der notwendigen
Überarbeitung dieses Projektes wieder
dargestellt.
Die vor mehr als einem Jahr bekundete
Unbedenklichkeitserklärung hat es
schlussendlich nicht gegeben. Wir
konzedieren sicherlich, dass in der
Vorlage und technischen Planung
zumindest bekundet wird, dass der
derzeitige wasserrechtliche Sanierungsbescheid entsprechend ungehindert
ablaufen kann.
Wir gehen jetzt im positiven Sinne davon
aus, dass das auch eingehalten wird,
obgleich im Wasserrechtsbescheid aus
dem Jahr 1999 sogar Auflagen erteilt
wurden, das ganze Areal zu bepflanzen,
um eine entsprechende Verdunstung zu
ermöglichen.
Wir werden das Ganze im Auge behalten
und deshalb melde ich für die Punkte b)
und c) unsere Stimmenthaltung an.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
Liberales Innsbruck; 2 Stimmen; gegen
GRÜNE; 7 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
9.11.2007 (Seite 856) wird angenommen.