Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.146

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2007_09-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2007
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Veterinärwesen. Das Anordnungssoll belief sich im Jahr 2006 auf
€ 80.700,00 (2005: € 79.698,21). Im aktuellen Haushaltsjahr 2007
wurden diesbezüglich € 82.300,00 angeordnet.
ärztlicher
Bereitschaftsdienst

Diese Mittel dienen als Finanzierungsbeitrag der Stadtgemeinde Innsbruck zur Bereitstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Innsbruck Stadt an den Wochenenden und Feiertagen. Die rechtliche
Grundlage bildet dabei das Gemeindesanitätsdienstgesetz i.d.g.F. in
Verbindung mit der Dienstvorschrift für Sprengelärzte (Verordnung der
Landesregierung vom 8. Jänner 1953).

Finanzierungsträger

In Innsbruck wird dieser Dienst vom Kuratorium für den ärztlichen
Funkdienst in Tirol organisiert. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden dabei zu 65 % von der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK),
zu 25 % von der Stadtgemeinde Innsbruck und zu 10 % vom Land
Tirol bereitgestellt. Wie diese Aufteilung innerhalb der Finanzierungsträger zustande gekommen ist, konnte von der Kontrollabteilung nicht
(mehr) eruiert werden.

Vorschreibung
und Abrechnung

Die entsprechenden Vorschreibungen des Kuratoriums für den ärztlichen Funkdienst in Tirol basieren auf einem Voranschlag. Aus diesem
Voranschlag werden die prozentuellen Anteile der Finanzierungsträger
im Vorhinein ermittelt. Der Nachweis der endgültigen Abrechnung
erfolgt im Rahmen eines Jahresabschlusses. Im Zuge der Prüfung
konnten der Kontrollabteilung alle diesbezüglichen Unterlagen (Voranschläge, Vorschreibungen und Jahresrechnungen) vorgelegt werden.

Vorschreibung
und Bezahlung
Differenz
Empfehlung

Hinsichtlich der Vorschreibungen der Jahre 2006 und 2007 stellte die
Kontrollabteilung fest, dass die Begleichung nicht zur Gänze erfolgte.
Für das Haushaltsjahr 2006 ergab sich ein Fehlbetrag von € 387,51
auch für das Jahr 2007 ist bis dato ein zu geringer Betrag in Höhe von
€ 215,14 angeordnet worden. Nach Rücksprache beim anordnungsberechtigten Amtsvorstand handelt es sich bei der angesprochenen Haushaltsstelle um eine „gebundene Ausgabe“. Der vorgesehene budgetäre
Rahmen der Haushaltsstelle reichte in den Jahren 2006 und 2007 nicht
aus, um die Vorschreibungen zur Gänze zu erfüllen. Die Problematik
liege darin, dass eine exaktere Planung des Budgetpostens nicht möglich sei, da der Voranschlag des Kuratoriums für den ärztlichen Funkdienst in Tirol erst im November erstellt werden würde. Die Kontrollabteilung empfahl trotz Anerkennung der vorliegenden Budgetierungsproblematik, die budgetären Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass die Vorschreibungen in Hinkunft zur Gänze beglichen werden können.
In der Stellungnahme bestätige das Amt für Gesundheit, Markt- und
Veterinärwesen nochmals die Planungsproblematik, sodass in der Vergangenheit amtlicherseits die allgemeine Teuerungsrate zur Präliminierung der Haushaltsstelle herangezogen worden sei. Weiters wurde mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Kuratorium keine Nachforderung erfolgte, da die marginalen Fehlbeträge zu keiner

Zl. KA-08370/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

9