Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.147
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Beeinträchtigung der Finanzgebarung führten. Eine Inkludierung der
betreffenden Haushaltsstelle in die „Deckungsklasse“ wäre nach amtlicher Meinung administrativ am zweckmäßigsten, sei jedoch nach Auskunft der Finanzabteilung nicht möglich.
Allgemeines
Stichprobe 2
Als weitere Stichprobe aus dem Bereich der Voranschlagsgruppe 5 –
Gesundheit wurde die Haushaltsstelle 1/590000-751001 - Krankenanstaltenfonds – Lfd. Transferzlg.-Land-TKF geprüft, über welche der
Amtsvorstand des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft anordnungsberechtigt ist. Das Anordnungssoll des Jahres 2006 belief sich auf
€ 17.654,39 Tsd. (2005: € 16.753,45 Tsd.). Im laufenden Haushaltsjahr 2007 wurde ein Betrag in Höhe von € 18.269,73 Tsd. angeordnet.
Tiroler
Gesundheitsfonds
Die angeführten Beträge betreffen den Beitrag der Stadtgemeinde
Innsbruck an den Tiroler Krankenanstaltenfinanzierungsfonds – TKF
(bzw. seit 1.1.2006 Tiroler Gesundheitsfonds – TGF).
Beiträge
Stadt Innsbruck
Wie gesetzlich vorgeschrieben, wurden die auf landesgesetzlicher Basis
verankerten Beiträge aller Tiroler Gemeinden auf die einzelnen
Gemeinden nach Maßgabe ihrer Finanzkraft aufgeteilt. Durch diese
Aufteilungsmodalität hatte die Stadtgemeinde Innsbruck in den prüfungsrelevanten Jahren 2005 bis 2007 zwischen ca. 23,53 % und
23,87 % des Gesamtbetrages der Tiroler Gemeinden zu tragen. Im
Rahmen der von der Kontrollabteilung durchgeführten Prüfung bleibt
festzuhalten, dass die Finanzierungsbeiträge der Stadt korrekt ermittelt
und angewiesen wurden.
Empfehlung
Namensänderung
Nachdem infolge gesetzlicher Änderungen der TKF ab 1.1.2006 durch
den TGF als Gesamtrechtsnachfolger ersetzt wurde, empfahl die Kontrollabteilung eine entsprechende Anpassung der Bezeichnung der
betreffenden Haushaltsstelle vorzunehmen, was seitens der MA IV umgehend erfolgt ist.
3.7 Voranschlagsgruppe 6
Straßen- und Wasserbau, Verkehr
Allgemeines
Zl. KA-08370/2007
Bei der Voranschlagsgruppe 6 - Straßen- und Wasserbau, Verkehr - hat
die Kontrollabteilung die Ausgaben der Haushaltsstelle 1/649000750101 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen - Lfd. Transferzlg.Bund-IVV Durchtarifierungsverlust auf ihre inhaltliche und rechnerische
Richtigkeit hin geprüft. Die Anordnungsberechtigung über diese Haushaltsstelle übte bis zum Jahr 2006 der Vorstand des Amtes für Verkehrsplanung und Umwelt der MA III aus. Ab dem Wirtschaftsjahr 2007
ist nun das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV anordnungsberechtigt. In den prüfungsrelevanten Jahren waren Ausgaben
im Jahr 2005 in Höhe von € 183.000,00 (VA: € 183.000,00), im Jahr
2006 von € 189.952,89 (VA: € 183.000,00) und 2007 von
€ 189.996,00 (VA: € 190.000,00) angeordnet. Empfänger dieser Transferzahlung war die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (in weiterer Folge IVB genannt).
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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