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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.148

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Einnahmenausfälle

Diese Mittel dienten im Wesentlichen zur Abgeltung jener Einnahmenausfälle, die durch die Einbeziehung der Stadtteile Vill, Igls und der
Hungerburg in die Tarifgruppe der Zone A (früher Zone B) aufgrund
des neuen einheitlichen Tarifsystems mit Einführung des Verkehrsverbundes Tirol (kurz VVT) zum 1.4.1995 entstanden sind. Zusätzlich wurden die diesbezüglichen Einnahmenausfälle aus der Schülerbeförderung
abgegolten. Weiters kam es bei den Verkehrsunternehmen Post und
Kraftwagendienste (Bundesbusse) auf der Strecke Igls/Vill aufgrund
der freien Verkehrsmittelwahl zu Einnahmenausfällen, die pauschal von
der Stadt Innsbruck jährlich an die IVB refundiert wurden. Um diesen
Betrag wurden andererseits die Leistungen des VVT an die IVB gekürzt.
Darüber hinaus wurden der IVB im Zusammenhang mit der Durchtarifierung bei Lehrlingsfreifahrten für die Jahre 2006 und 2005 Beiträge in
Höhe von rd. € 1.500,00 bzw. € 3.000,00 überwiesen.

Vereinbarung Abtarifierungsleistung

Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Einnahmenausfälle wurde mit
der „Vereinbarung betreffend die Einbeziehung von Vill und Igls sowie
der Hungerburg in die Tarifgruppe der Zone A“ vom 16.8.1995,
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der IVB,
festgelegt. Die so genannte Abtarifierungsleistung setzte sich im Wesentlichen aus den Einnahmenausfällen aufgrund der Abtarifierung der
damaligen Linien N (Hungerburg), J und 6 (Igls) zusammen.

Wertsicherung
Personalkosten

Entsprechend den im Leistungsvertrag des VVT für die Regionallinien
der IVB geltenden Bestimmungen wurde davon ausgegangen, dass sich
die Einnahmenausfälle aus einem 60 %igen Personal- und aus einem
40 %igen Sachkostenanteil zusammensetzten. Das Ausmaß der Veränderung der Personalkosten und deren Wertanpassungen waren „nur“
für die Jahre 1996 bis 1998 dokumentiert. Im Rahmen der Stellungnahme übermittelte das Amt Verkehrsplanung, Umwelt der Kontrollabteilung die noch fehlenden Unterlagen.

Frist Jahresabrechnung

Der eingangs erwähnten Vereinbarung war weiters zu entnehmen, dass
bis spätestens 30.4. eines jeden Jahres die endgültige Abrechnung des
jeweils vorangegangenen Kalenderjahres mit entsprechenden Abrechnungsunterlagen der Stadt Innsbruck zu übermitteln ist. Die Kontrollabteilung stellte hierzu fest, dass die Abrechnungen für das Jahr 2005 mit
Schreiben vom 7.4.2006 fristgerecht, für das Jahr 2006 mit Schreiben
vom 9.5.2007 und 2004 mit Schreiben vom 20.6.2005 verspätet bei der
Stadt Innsbruck eingetroffen sind.

Einnahmenausfall und
Kostenvoranschlag

Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass von der IVB für
die Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen 2006 eine falsche
Bemessungsgrundlage herangezogen worden ist. Des Weiteren wurde
für die Ermittlung des tatsächlichen Einnahmenausfalles für das Jahr
2006 der im Vorjahr irrtümlicherweise verwendete falsche Ausgangswert eingesetzt. Der dadurch ermittelte Einnahmenausfall stellte wiederum die Basis für die Berechnung der für das Jahr 2007 fälligen Abschlagszahlungen dar. Aufgrund dessen sind auch die monatlichen
Raten für 2007 mit einem zu niedrigen Betrag bemessen worden.

Zl. KA-08370/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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